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DBB-Chef: Beamte in die Rente zu integrieren, wäre verfassungswidrig

Volker Geyer, Vorsitzender des Deutschen Beamtenbunds, beklagt die anhaltenden Angriffe auf das Berufsbeamtentum als tragende Säule des Staates.
Achim Zweygarth)Stuttgart. Der Vorsitzende des Deutschen Beamtenbundes (DBB), Volker Geyer, weist Überlegungen, wonach die Beamten in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden könnten, entschieden zurück. In einem Interview mit dem Staatsanzeiger in Stuttgart warnte er davor, die von der Rentenkommission empfohlenen Reformen im Schnellverfahren umzusetzen: „Die Vorschläge müssen gründlich diskutiert und abgewogen werden“, denn nur so könnten die Beschäftigten die Veränderungen akzeptieren. Voraussetzung sei, dass „die Gewerkschaften eingebunden werden“.
„Pension und Rente sind völlig unterschiedliche Systeme“
Den Einwand, dass die Hartz-Reformen auch ohne lange Diskussion umgesetzt wurden und 20 Jahre später als Erfolg gelten, weist er zurück. „Damals gab es aber auch riesige Proteste. Ich denke, es ist besser, die Menschen einzubinden und berechtigte Kritik ernst zu nehmen.“
Eine Integration der Beamten in die gesetzliche Rentenversicherung hält Geyer schon aus verfassungsrechtlichen Gründen für ausgeschlossen. Rentenversicherung und Beamtenversorgung seien „zwei voneinander getrennte Systeme, mit unterschiedlichen Systematiken und unterschiedlichen Voraussetzungen“. Ebenso lehnt er den Vorschlag ab, die Entwicklung der Pensionen an die Renten zu koppeln. Er verweist auf das Alimentationsprinzip. Demnach orientiere sich die Beamtenversorgung an der Besoldung und nicht an der Rentenentwicklung.
Den oft gezogenen Vergleich zwischen Renten und Pensionen bezeichnet Geyer als irreführend. „Da werden Äpfel mit Birnen verglichen“, sagt er und verweist auf die unterschiedlichen Erwerbsbiografien sowie die höhere Qualifikation vieler Beamter. Die Beamtenversorgung sei zudem eine Vollversorgung und daher nicht direkt mit der gesetzlichen Rente vergleichbar.
Geyer lehnt es auch ab, die Reform durchzuwinken, um der AfD Wind aus den Segeln zu nehmen. „Ich halte es nicht für zulässig, diese Fragen zu verknüpfen.“
Der DBB-Chef verteidigt das Berufsbeamtentum als tragende Säule des Staates. „Beamtinnen und Beamte schützen den Staat und verteidigen die Demokratie“ betont er. Sie verzichteten auf das Streikrecht und gewährleisteten so die Funktionsfähigkeit von Verwaltung, Bildung und Sicherheitsbehörden. Der öffentliche Dienst habe wesentlich dazu beigetragen, dass Deutschland Krisen relativ gut bewältigt habe.
Mit Sorge blickt der DBB-Chef auf die öffentliche Debatte über Beamte. Nach seiner Einschätzung werde „oft eine reine Neiddebatte geschürt“; Geyer spricht von Hatz und Hetze. Er wirft Teilen der Politik vor, mit vermeintlicher Gerechtigkeit zu argumentieren und so Vorurteile gegen Beamte zu verstärken.
„Uns fehlen heute schon über 600 000 Beschäftigte“
Auch den Vorschlag der Rentenkommission, die Zahl der Beamten zu reduzieren, weist Geyer zurück. Er verweist auf den bereits bestehenden Personalmangel im öffentlichen Dienst und erklärt: „Uns fehlen heute schon über 600 000 Beschäftigte im öffentlichen Dienst.“ Gerade in den Schulen zeige sich der Mangel besonders deutlich. Wer die Verbeamtung von Lehrkräften abschaffen wolle, müsse erklären, wie das Bildungssystem künftig funktionieren solle.
Außerdem verteidigt Geyer das Streikverbot für Beamte. Streiks wie bei der Bahn könne sich der Staat an Schulen nicht leisten. Seine Position fasst er unmissverständlich zusammen: „Ich will das nicht. Und ich glaube, die Bevölkerung will das auch nicht.“
Das ganze Interview finden Sie hier.
Rentenkommission
„Die Kommission sieht eine Erwerbstätigenversicherung, in die neben abhängig Beschäftigten auch Selbständige, Beamte, Abgeordnete und Vorstände von Aktiengesellschaften einbezogen sind, als Idealbild der Alterssicherung an.“ So lautet die 21. Empfehlung der Rentenkommission, die zugleich einräumt ein, dass dies sich mit den von Grundgesetz verbrieften hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentum beißen könne. Doch die Verfassung könne man ändern.