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Eberbacher Gemeinderat gründet kommunales „Enkelunternehmen“

Wenn Tochterunternehmen  von kommunalen Gesellschaften, wie beispielsweise Stadtwerken, gegründet werden, ist der Gemeinderat ebenso gefordert, wie bei unmittelbaren kommunalen Unternehmen.

Rathaus von Eberbach. Die Stadt gründet ein Enkelunternehmen.

dpa/imageBROKER/Gerald )
Quelle/Autor: Marcus Dischinger

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