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681 Kommunen melden ihren Energieverbrauch

400 Datensätze zum kommunalen Energiebedarf fehlen für 2024.
NguyenThi - stock.adobe.com)Stuttgart. Motivierend sei, sagt Umweltministerin Thekla Walker (Grüne), „wie viele Kommunen im Land sich dem Klimaschutz verschrieben haben und aktiv entsprechende Maßnahmen umsetzen“. Jetzt kann sie ihr Lob mit Zahlen unterfüttern: Gut 700 der 1136 der Gemeinden und Kreise in Baden-Württemberg haben fristgerecht ihre Jahresenergieverbräuche gemeldet.
Es gibt jedoch auch 42 Kommunen, darunter viele kleinere, die sich noch nicht einmal zur Meldung registriert haben. Die sollen, heißt es im Umweltministerium, jetzt sensibilisiert werden, um „ihren Pflichten im Bereich Energieverbrauchserfassung unter den vielen kommunalen Aufgaben eine hohe Priorität geben.“
Die KEA-BW ist deutlich optimistischer
Die SPD-Landtagsfraktion hatte per parlamentarischem Antrag die jüngste Statistik, Stand Anfang Juli, erfragt. Katrin Steinhülb-Joos, die klimapolitische Sprecherin, ist mit den Antworten unzufrieden, weil die zeigten, dass „diese Landesregierung ihr eigenes Klimaschutzgesetz ignoriert“. Noch immer kämen zu viele Kommunen ihrer Meldepflicht nicht nach, noch immer fehlten für 2024 knapp 400 Datensätze. Es müsse bezweifelt werden, dass die vorliegenden Informationen „überhaupt sinnvoll ausgewertet werden können“.
Die zuständige Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA-BW) ist optimistischer. Immerhin hätten inzwischen 68 Prozent der Kommunen die Daten erhoben, als „eine gute Grundlage für die Konzeption von Effizienzmaßnahmen“. Auch die KEA-Fachleute appellieren allerdings an alle Säumigen, der Meldung zeitnah nachzukommen.
Ersatzvornahme durch die Kommunalaufsicht möglich
Nach Angaben des Umweltministeriums können bei Nichterfüllung zwei Wege beschritten werden. Es gebe die Möglichkeit der Anordnung, „dass die Gemeinde innerhalb einer angemessenen Frist die notwendigen Maßnahmen durchführt, um die gesetzlichen Pflichten zu erfüllen“, sagt eine Sprecherin. Oder es komme zu einer sogenannten Ersatzvornahme, „und das heißt, dass die Kommunalaufsichtsbehörde die angeordneten Maßnahmen anstelle der Gemeinde und auf ihre Kosten selbst durchführen oder einen Dritten beauftragen kann“.
Kompliziert ist laut Walker, aus den Daten belastbare Entwicklungen abzulesen. „Eine von der Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA-BW) grobe Hochrechnung“, schreibt sie in ihrer Antwort an die SPD-Fraktion, „deutet nicht auf eine eindeutige, allgemeine Senkung des Energieverbrauchs pro Quadratmeter zwischen den Jahren 2020 und 2023 hin.“