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Gerichtsurteil

75-jährige Türkin soll ausgewiesen werden

Eine 75-jährige Türkin darf ausgewiesen werden, obwohl sie seit 1979 in Deutschland lebt. Das hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe entschieden und eine Verfügung des Regierungspräsidiums gebilligt.

In Mannheim hatte sich eine Türkin vor über 40 Jahren niedergelsassen, die nun nach einer schweren Straftat ausgewiesen werden soll.

IMAGO/Arnulf Hettrich)

Karlsruhe. Die Witwe war vor 46 Jahren nach Mannheim gekommen, wo ihr Mann als Gastarbeiter lebte. Während der Corona-Epidemie 2022 lag sie mit einer weiteren Patientin auf einer Isolierstation. Die Zimmernachbarin zog immer wieder die Sauerstoffbrille ab, was zu Alarmen führte. Das störte die nun Ausgewiesene, ein anderes Zimmer bekam sie aber nicht, sodass sie das Atemgerät einfach abschaltete. Obwohl das Klinikpersonal auf die fatalen Folgen hingewiesen hatte, schaltete sie das Gerät erneut ab, es kam zu einem Notfall bei der Zimmergenossin, die wenige Tage danach verstarb.

Dass das Abschalten für den Tod ursächlich war, konnte das Mannheimer Landgericht im folgenden Prozess nicht feststellen. Es verurteilte die Frau wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung zu drei Jahren Haft. Während der Untersuchungshaft gab es schon Disziplinarstrafen. Das Regierungspräsidium verhängte eine Ausreiseverfügung, obwohl die Frau seit 2005 eine Niederlassungserlaubnis hatte.

Beim Prozess gegen die Verfügung gewann das Verwaltungsgericht den Eindruck, dass von der Klägerin eine schwerwiegende Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehe. Die Frau könne wieder Straftaten gegen Leib und Leben begehen, ihr fehle Empathie und Unrechtsbewusstsein. In der Türkei erwarte die 75-Jährige ihre Familie, was die Ausweisung rechtfertige. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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