Beschluss zur Verhinderung einer Kooperation mit Gemeinderäten ist rechtswidrig

Gemeinderäte dürfen nicht per Beschluss die Zusammenarbeit mit Mitgliedern des Gremiums verbieten. Eine entsprechende Entscheidung, die die Zusammenarbeit mit AfD-Mitgliedern regeln sollte, hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf für rechtswidrig erklärt. Dies dürfte auch für Kommunen in Baden-Württemberg bedeutsam sein.

Die im Gemeinderat von Kaarst vertretenen Ratsmitglieder sollten keine Zusammenarbeit oder Kooperation mit den beiden Gemeinderäten der AfD eingehen.

dpa/blickwinkel/S. Ziese)
Quelle/Autor: Marcus Dischinger

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