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E-Scooter: Sperrzonen sollen Stolperfallen verhindern

Die Bürger von Paris haben genug und stimmen für ein Verbot von E-Scooter-Verleihen. Auch in Baden-Württemberg häufen sich Beschwerden über die Elektrokleinstfahrzeuge. Städte erarbeiten strengere Regeln, während die neue Mobilitätsform auf dem Land gerade erst Einzug hält.
E-Scooter wurden neben Fahrrädern in Tübingen in der Nähe des Hauptbahnhofs abgestellt

In Tübingen gehören neben Fahrrädern auch E-Scooter zum Stadtbild. Allerdings werden diese nicht immer ordnungsgemäß abgestellt.

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STUTTGART/TÜBINGEN. Sie waren von Anfang an nicht unumstritten. Seit Juli 2019 sind E-Scooter in Deutschland zugelassen, in dem Jahr verschärfte Frankreich bereits das erste Mal die Regeln für Anbieter und Nutzer. In Stuttgart können Anbieter von E-Scootern schon seit Beginn der Einführung eine freiwillige Selbstverpflichtungserklärung unterzeichnen.

Darin ist neben anderen Punkten zur Verkehrssicherheit auch geregelt, wo die Fahrzeuge von den Anbietern am Morgen aufgestellt und von den Nutzern tagsüber abgestellt werden dürfen. So müssen Nutzer bei einigen Anbietern nach der Miete ein Foto vom abgestellten Scooter und der näheren Umgebung in der App hochladen.

Falsches Abstellen der E-Scooter ist das größte Problem

Solche Regelungen sollen dafür sorgen, dass die Fahrzeuge nicht im Weg herumstehen oder achtlos umgeworfen werden. Liegen sie trotzdem am Straßenrand oder wurden behindernd abgestellt, müssen die Anbieter eigentlich umgehend eingreifen. Tatsächlich stellt aber bisweilen die Verkehrsüberwachung bei Kontrollen die Scooter direkt selbst wieder richtig auf. Auch die Beschwerden von Bürgern sollten eigentlich direkt an die Betreiber gerichtet werden. Oft wenden sich die Bürger jedoch an die Verwaltungen. Mit dem Bearbeiten dieser Beschwerden und von Ordnungswidrigkeiten entsteht so ein ordentlicher Stapel Arbeit für die Städte.

Die Abstellproblematik ist der Hauptgrund für Beschwerden. „Es wird gemeldet, dass zu Fuß Gehende, vor allem sehbehinderte Menschen, durch rücksichtsloses Abstellen auf Gehwegen, an Bushaltestellen oder bei Fußgängerquerungen gefährdet werden. Auch das verbotswidrige Befahren von Gehwegen und Fußgängerzonen wird thematisiert“, heißt es vonseiten der Landeshauptstadt Stuttgart. Dem soll ab Herbst 2023 ein Sondernutzungskonzept mit Sperr- sowie Parkzonen und schärferen Regeln entgegenwirken. Bei Verstößen gegen die Sondernutzungserlaubnisse sollen Geldstrafen von bis zu 500 Euro verhängt werden – allerdings nur über die Betreiber, die wiederum selbst in der Pflicht sind, ihre Kunden zum Benehmen anzuhalten.

In Tübingen gelten für Anbieter ähnliche Richtlinien – und es treten ähnliche Probleme mit falsch abgestellten Scootern auf. Auch hier will die Stadt die Regeln nachschärfen: „Die Erfahrungen der vergangenen Monate haben gezeigt, dass diese Vorgaben nicht ausreichen. Deshalb erarbeitet die Stadtverwaltung aktuell einen Plan mit Sperrzonen, in denen keine E-Scooter abgestellt werden dürfen“, teilt die Stadt mit. In solchen Zonen erlaubt dann die jeweilige App dem Nutzer das Beenden der Miete und damit das Abstellen erst gar nicht. Zum Ausgleich sieht die Stadt wie in Stuttgart in bestimmten Bereichen Abstellzonen vor.

Beschwerden gehen in Tübingen direkt an die insgesamt vier Anbieter, die sich allerdings weniger kritisch äußern, beispielsweise der Betreiber TIER: „Die Bürger in Tübingen gehen generell gut mit unseren Fahrzeugen um.“ Auch aus anderen Städten in Baden-Württemberg erreichten das Unternehmen in den knapp vier Jahren vergleichsweise wenig Beschwerden oder Fälle von Vandalismus.

Landkreis Reutlingen weitet Angebot auf dem Land aus

Falsch abgestellte Scooter verwarnt in der Universitätsstadt Tübingen zudem seit Kurzem der Kommunale Ordnungs- und Vollzugsdienst. Erfahrungsberichte und Zahlen bleiben abzuwarten. In vielen anderen Städten und Landkreisen am Neckar sind E-Scooter als öffentliches Angebot bislang überhaupt nicht angekommen, die Stadt Esslingen beispielsweise prüft aktuell eine mögliche Zulassung.
Im Landkreis Reutlingen sollen E-Scooter seit Oktober 2022 als Teil des Pilotprojekts „LandMobil“ im ländlichen Raum den öffentlichen Personennahverkehr ergänzen und so die „erste und letzte Meile“ zu Haltestellen und Knotenpunkten überbrücken. Seit dem 1. April arbeitet der Landkreis Reutlingen ausschließlich mit dem Anbieter Lime zusammen. Die Zusammenarbeit ermögliche es, das E-Scooter-Sharing ohne Fördermittel anzubieten und auf weitere Gemeinden im Landkreis auszuweiten. Noch liegen dem Landkreis keine Daten oder große Erfahrungswerte in jedweder Richtung vor. Zu Vandalismus und Unfällen sei es jedoch auch unter dem bisherigen Anbieter TIER nur in Einzelfällen gekommen, teilt die Kreisverwaltung mit.

Paris schafft Leih-Roller nach Bürgervotum ab

Am 2. April fand in Paris eine Bürgerabstimmung darüber statt, ob in der französischen Hauptstadt weiterhin E-Scooter für den Verleih in Selbstbedienung angeboten werden dürfen. 89 Prozent stimmten in der Befragung gegen die „trottinettes“, wie die Elektrotretroller genannt werden. Abgestimmt haben zwar nur etwas mehr als sieben Prozent der wahlberechtigten Einwohner von Paris, für die Stadt ist das Ergebnis trotzdem bindend. Bis August sollen die Verträge mit den Anbietern auslaufen, private Fahrzeuge bleiben weiterhin erlaubt. Die Bürgermeisterin von Paris, Anne Hidalgo, hatte sich auch schon im Vorfeld gegen das Angebot von E-Scootern geäußert.

Jule Rona Eccard

Rona Eccard hat in Hohenheim Kommunikationswissenschaft studiert und währenddessen Erfahrungen im Texten, Moderieren und als freie Journalistin gesammelt. Nun studiert sie Allgemeine Rhetorik im Master an der Universität Tübingen und beschäftigt sich weiterhin begeistert mit Social Media, Sprache(n), Fotografie und Videobearbeitung. Seit März 2022 unterstützt sie die Online-Redaktion beim Staatsanzeiger.

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