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Erster Bürgerentscheid mit vereinfachter Abstimmungsfrage

Das Rathaus der 5000-Einwohner-Gemeinde Kappel-Grafenhausen im Ortenaukreis.
dpa/imageBROKER/Olaf Schulz)Kappel-Grafenhausen. Beim Bürgerentscheid in Kappel-Grafenhausen (Ortenaukreis) ist am Sonntag erstmals ein neues, vereinfachtes Format der Abstimmungsfrage eingesetzt worden. Statt einer oft langen und verschachtelten Frage lautete die Abstimmungsfrage auf dem Stimmzettel schlicht: „Sind Sie für den Antrag des Bürgerbegehrens? (Ja/Nein)“. Direkt darunter war der vollständige Wortlaut des Bürgerbegehrens als Antrag abgedruckt.
Nach Angaben von Edgar Wunder von der Beratungsstelle Bürgerbegehren von Mehr Demokratie e. V., der das neue Format entwickelt hat, wird damit auf den ersten Blick deutlich, wofür die beiden Antwortmöglichkeiten stehen: Ein „Ja“ bedeutet Zustimmung zum Antrag. Da bei einem durch ein Bürgerbegehren ausgelösten Bürgerentscheid die Bürgerinitiative Antragstellerin ist, steht ein „Ja“ stets für die Position des Bürgerbegehrens. Inhaltlich ändere sich dadurch nichts gegenüber der bisherigen Praxis; neu sei allein die deutlich verständlichere Darstellung.
Hintergrund der Neuregelung ist die Erfahrung aus zahlreichen früheren Bürgerentscheiden. Dort wurden sämtliche Aspekte eines Themas häufig in einen einzigen, als Frage formulierten Satz gepackt. Das führte teilweise zu sehr langen und schwer verständlichen Abstimmungsfragen. Als Beispiel nennt Mehr Demokratie einen Bürgerentscheid in Efringen-Kirchen aus dem Jahr 2012, bei dem über eine außergewöhnlich komplex formulierte Frage zum Kalksteinabbau abgestimmt wurde.
Krematorium in Kappel-Grafenhausen kann gebaut werden
Gegenstand beim Entscheid in Gemeinde Kappel-Grafenhausen war ein Gemeinderatsbeschluss zur Einleitung eines Verfahrens zur vierten Änderung des Bebauungsplans „Kleinoberfeld III“. Ziel der Änderung ist es, im dortigen Gewerbegebiet die Errichtung eines Krematoriums mit jährlich etwa 3000 bis 4000 Einäscherungen zu ermöglichen. Der Antrag des Bürgerbegehrens lautete, den Gemeinderatsbeschluss vom 23. März aufzuheben.
Bei einer Wahlbeteiligung von 51 Prozent wurde das Bürgerbegehren mit 68 Prozent der abgegebenen Stimmen abgelehnt. Damit bleibt der Gemeinderatsbeschluss bestehen und das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans für das Krematorium kann fortgeführt werden.