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Verkehrsrecht

Fahrradfreundliche Kommunen appellieren an Kretschmann

Städte und Gemeinden hatte die große Hoffnungen in die Novellierung des Verkehrsrechts gesetzt. Doch die Reform hatte im Bundesrat keine Mehrheit gefunden. Die AG Fahrrad- und Fußgängerfreundliche Kommunen fordert nun die Unterstützung durch das Land. 

Eine Reform zugunsten des Straßenverkehrsgesetzes ist im Bundesrat gescheitert. Zahlreiche Kommunen fordern nun, dass das Land sich für ein "progressives Verkehrsrecht" stark macht.

dpa/imageBROKER/Arnulf Hettrich)

Kirchheim unter Teck. Kommunen scheitern regelmäßig am geltenden Recht, wenn sie mehr für die Verkehrssicherheit tun wollen. Um mehr Handlungsspielraum zu bekommen, hatte die Arbeitsgemeinschaft Fahrrad- und Fußgängerfreundlicher Kommunen in Baden-Württemberg (AGFK-BW) große Hoffnungen in die Novellierung des Verkehrsrechts gesetzt. Doch die Novelle hat im Bundesrat Ende November keine Mehrheit gefunden. Somit blockiere die Länderkammer „wichtige Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und zum Erreichen der Verkehrswende“, zeigt sich der AGFK-Vorstandsvorsitzende Günter Riemer enttäuscht.

In einem offenen Brief an die Landesregierung fordert der Erste Bürgermeister der Stadt Kirchheim unter Teck (Kreis Esslingen) „mehr Zutrauen und höhere Gestaltungsspielräume für Kommunen“. Bei der Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit, der Anordnung von Fußgängerüberwegen oder Bewohnerparken sowie der Aufteilung des Verkehrsraums stehe das geltende Verkehrsrecht oft einer größeren Sicherheit entgegen, so Riemer.  

„Novelle des Straßenverkehrsgesetz ist notwendig“

Riemer appelliert an den Ministerpräsidenten, dass dieser sich für ein progressives Verkehrsrecht stark macht. Denn eine Novelle des Straßenverkehrsgesetz (StVG) sei notwendig. Kretschmann solle seine Haltung überdenken und konstruktiv darauf hinarbeiten, „dass die Ziele Umwelt- und Klimaschutz, Gesundheit und städtebauliche Entwicklung gleichberechtigt neben den Zielen Leichtigkeit und Sicherheit des Verkehrs im StVG aufgenommen werden“. Riemer schließt mit den Worten: „Ich bin sicher, dass ein Großteil meiner 1100 Kolleg:innen eine Novelle des StVG und der StVO für überfällig hält“.

Mit der Novelle des Straßenverkehrsgesetzes sollte den Kommunen mehr Handlungsspielraum geben. So sollten damit  Flächen für den „fließenden und ruhenden Fahrradverkehr sowie den Fußverkehr“ bereitgestellt werden. Außerdem sollten Tempo-30-Regelungen erleichtert werden, unter anderem an Fußgängerüberwegen, vor Kitas, Spielplätzen, Schulen, Alten- und Pflegeheimen und Krankenhäusern. Zudem hätte sie eine flexiblere Handhabe beim Bewohnerparken und eine erleichterte Einrichtung von Sonderfahrspuren für Linienbussen beinhaltet. Der Bundestag hat der Änderung  im Oktober zugestimmt. Der Bundesrat verweigerte am 24. November seine Zustimmung und stoppte damit die Reform.  

  

100 Städte, Gemeinden und Landkreise pushen nachhaltige Mobilitätskultur

Die Arbeitsgemeinschaft Fahrrad- und Fußgängerfreundlicher Kommunen in Baden-Württemberg (AGFK-BW)  ist ein Zusammenschluss von über 100 Landkreisen, Städten und Gemeinden mit dem Ziel, eine aktive und nachhaltige Mobilitätskultur zu etablieren. Der Verein unterstützt die tägliche Arbeit der Kommunen durch Projekte, Kampagnen, Materialien und Weiterbildungen. Alle Kommunen in Baden-Württemberg können Mitglied werden, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Philipp Rudolf

Redakteur Kreis und Kommune

0711 66601-184

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