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Gemeinderäte und Kreistage

Kommunalpolitik wird digital: Land will Online-Sitzungen erleichtern

Die Landesregierung will den Kommunen mehr Entscheidungsspielraum für Livestreams oder Videopodcasts geben. Auch die digitale Teilhabe für Menschen mit Schwerbehinderung soll verbessert werden.

Für die digitalen Ratssitzungen können die Kommunen, wie hier Stuttgart, nun ihre Hauptsatzung anpassen.

IMAGO/Achim Zweygarth)

Stuttgart. Gemeinderäte und Kreisräte können künftig leichter digital an Sitzungen teilnehmen. Der Ministerrat hat beschlossen, den Gesetzesentwurf zur Änderung kommunalrechtlicher und weiterer Vorschriften in den Landtag einzubringen. Kommunen können demnach selbst entscheiden, ob sich Gemeinderäte und Kreisräte an den Sitzungen zuschalten. Bislang war das nur aus schwerwiegenden Gründen wie Naturkatastrophen oder dem Infektionsschutz möglich. Während der Corona-Pandemie wurden erstmals digitale Sitzungen ermöglicht.

Rechtssicherheit für Film- und Tonaufnahmen

Für die digitalen Ratssitzungen können die Kommunen nun ihre Hauptsatzung anpassen. Laut Innenministerium ist eine Zuschaltung für unterschiedliche Gremien möglich  – etwa für den Gemeinderat, den Kreistag, Ausschüsse oder den Ortschaftsrat.

Zudem soll es den Städten, Gemeinden und Landkreisen erleichtert werden, öffentliche Sitzungen kommunaler Gremien per Livestream zu übertragen oder auf andere Weise digital zu veröffentlichen, etwa als Videopodcast. Das schafft Rechtssicherheit für Film- und Tonaufnahmen. Die Kommunen können und sollen jeweils vor Ort entscheiden, ob sie diese digitalen Möglichkeiten in Anspruch nehmen. Trifft eine Kommune keine Entscheidung, sollen Film- und Tonaufnahmen wie bisher nur zulässig sein, wenn alle anwesenden Mitglieder des kommunalen Gremiums einwilligen.

Strobl: „Wir schaffen den Rahmen und geben den Kommunen Freiheit“

Man ebne damit den kommunalen Gremien den Weg ins digitale Zeitalter, sagte Innenminister Thomas Strobl (CDU). „Wir setzen auf die kommunale Selbstverwaltung. Ich bin überzeugt, dass unsere Kommunen sehr verantwortungsbewusst handeln und Freiräume gewissenhaft nutzen. Niemand muss, wer will, der kann – wir schaffen den Rahmen und geben den Kommunen Freiheit. “

Auch Menschen mit Schwerbehinderung sollen künftig leichter ein kommunales Ehrenamt ausüben können. Diese sollen die Aufwendungen künftig erstattet bekommen, die ihnen aufgrund der Behinderung entstehen. Städte und Gemeinden können Menschen mit Schwerbehinderung künftig Unterstützungsleistungen wie persönliche Assistenz, Fahrdienste oder Gebärdendolmetscher für die Teilnahme an Gremiensitzungen erstatten.

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