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Kommunalwahl: Die CDU will Zählverfahren ändern

Welches Auszählverfahren soll bei Gemeinderats- und Kreistagswahlen zum Einsatz kommen? Dieser Frage ist der Innenausschuss nachgegangen.
IMAGO/Funke Foto Services)Stuttgart. In einigen Großstädten Baden-Württembergs ist die Anzahl der Listen im Gemeinderat nach der Kommunalwahl gestiegen. Schon lange warnt der Städtetag vor einer Zersplitterung der Gremien. Mehr Fraktionen, Gruppierungen oder Einzelräte erschweren die Arbeit in den kommunalen Gremien.
Als eine Ursache für die steigende Anzahl der Akteure sieht der Kommunalverband das Auszählverfahren nach Sainte-Laguë/Schepers, das den Einzug kleiner Listen erleichtere.
Der Innenausschuss im Landtag hat vergangene Woche darüber gesprochen, inwieweit eine Zersplitterung der Gremien die Arbeit der Kommunalpolitik erschwert. So seien nach Angaben der CDU-Fraktion beispielsweise in Pforzheim von 17 Wahlvorschlägen zehn mit nur einem Sitz in den Gemeinderat der Großstadt eingezogen.
Um die Zersplitterung einzugrenzen, hält die CDU-Fraktion daher eine Rückkehr zum alten Verfahren D´Hondt für richtig, heißt es in einem Bericht des Landtags.
Grüne: Keine großen Unterschiede in der Fläche durch Verfahren
Die Grünen-Fraktion habe dagegen ausgeführt, dass große Städte zwar verstärkt von einer Zersplitterung betroffen seien. In der Fläche in Baden-Württemberg würden in den meisten Kommunen die unterschiedlichen Berechnungsverfahren jedoch keine großen Unterschiede ergeben. Aktuell gebe es vonseiten der Partei keinen Drang, am Kommunalwahlsystem etwas zu ändern. Trotzdem könne immer geschaut werden, wo etwas verbessert werden könne.
Dieselbe Position vertrete die FDP/DVP. Die Fraktion argumentierte, dass die Zersplitterung in der täglichen Arbeit der Gemeinderäte gar kein Problem darstelle, heißt es in dem Bericht weiter. Eine Rückkehr zu D´Hondt würde die Zersplitterung ohnehin nicht lösen. Dazu bräuchte es vermutlich ein ganz anderes Berechnungssystem.
Die SPD-Fraktion habe erklärt, dass die Arbeit in den Kommunen derzeit noch funktioniere, was am Engagement der Bürgermeister liege. Allerdings sei die Arbeit durch Einzelinteressen schwieriger geworden. Die Fraktion habe Gesprächsbereitschaft und -notwendigkeit signalisiert.
Laut der AfD-Fraktion würde D´Hondt das Problem zwar etwas schmälern, sei aber nicht die Optimallösung.
Eine Sperrklausel gibt es derzeit in keinem Bundesland
In dem Zusammenhang war auch eine Prozent-Sperrklausel bei Kommunalwahlen Thema im Innenausschuss. Nach Auffassung der Landesregierung stelle diese einen erheblichen Eingriff in den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Gleichheit der Wahl dar. Sperrklauseln seien zwar nicht generell unzulässig, es seien jedoch hohe verfassungsrechtliche Hürden zu beachten. Das habe auch das Bundesverfassungsgericht entschieden. Derzeit gebe es in keinem Bundesland eine solche Klausel.
Erkenntnisse darüber, dass die Funktionsfähigkeit der Gemeinderäte und Kreistage durch eine Zersplitterung beeinträchtigt oder gefährdet wäre, lägen der Regierung nicht vor, heißt es.