Junge Arbeitslose

Kommunen erleichtert: Bund lässt U25-Reform fallen

Der Bund will die Zuständigkeit für jugendliche Arbeitslose doch nicht neu regeln. Sie sollen in der Obhut der Arbeitsagenturen bleiben. Die Stadt- und Landkreise können aufatmen, sie hatten mehr Aufwand und eine schlechtere Versorgung der jungen Menschen befürchtet.  

Der Bund lässt von seinen Plänen ab, die Zuständigkeit für unter 25-Jährige ohne Job zu regeln.

dpa/ Jens Kalaene)

Berlin/Stuttgart. Die Vertreter von Stadt- und Landkreise sowie viele andere Politiker und Experten hatten sich vehement dagegen gewehrt. Mit Erfolg. Der Bund lässt von seinen Plänen ab, die Zuständigkeit für unter 25-Jährige ohne Job zu regeln. Durch den Wechsel der Betreuung junger Menschen von den Jobcentern zu den Arbeitsagenturen hatten die Verwaltungen mehr Bürokratie und eine schlechtere Betreuung befürchtet. Nun hat das Bundesarbeitsministerium angekündigt, die Pläne nicht weiterzuverfolgen.

„Wir freuen uns sehr, dass sich der Bundesarbeitsminister von den Argumenten der Kommunen hat umstimmen lassen und die U25-Reform fallen lässt. Das ist eine richtige Entscheidung im Sinne der jungen Menschen“ so Ralf Broß, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Städtetags Baden-Württemberg.

Reform sollte Bundeshaushalt entlasten

Aus Sicht der Kommunen, der Bundesländer und vieler weiterer Partner auf Landes- und Bundesebene hätte die zuletzt geplante Neuregelung, negative Auswirkungen auf die Betreuung und Förderung junger Menschen gehabt. Die Kritiker hoben auch die gut funktionierende Zusammenarbeit zwischen Jobcentern und Kommunen hervor.

Der Zuständigkeitswechsel selbst sollte zum 1. Januar 2025 in Kraft treten. Damit sollte die Kostenträgerschaft für die Betreuung der jungen Menschen auf die Arbeitslosenversicherung übergehen, auch um damit Gelder in der Grundsicherung für Arbeitsuchende einzusparen. Daraus hätte sich eine jährliche Entlastung des  Bundesarbeitsministeriums im Bundeshaushalt in Höhe von rund 900 Millionen Euro ab 2025 ergeben.

Deutscher Landkreistag will neuen Vorschlag prüfen

Nun unterbreitet das Bundesarbeitsministeriums einen neuen Vorschlag: Um den Bundeshaushalt dennoch zu entlasten, sollen die Arbeitsagenturen künftig zuständig werden, wenn Bürgergeld-Beziehende eine Weiterbildung oder eine berufliche Rehabilitation erhalten.

„Diesen Vorschlag prüfen wir nun. Eine solche Aufgabenverlagerung wäre jedenfalls besser als die U25-Reform, die vor Ort großen Schaden angerichtet hätte“, sagte der Präsident des Deutschen Landkreistags Reinhard Sager . Die kommunalen Netzwerke müssten zum Wohle der Jugendlichen und jungen Erwachsenen unbedingt erhalten bleiben. „Das scheint nun gesichert“, so Sager weiter.

Philipp Rudolf

Redakteur Kreis und Kommune

0711 66601-184

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