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Scheidende Direktorin des KVJS

Kristin Schwarz: „Ich bin ein Fan des Erprobungsparagrafen“

Die Amtszeit von Kristin Schwarz als Direktorin des Kommunalverbands für Jugend und Soziales (KVJS) endet. Im Interview blickt die Sozialrechtsexpertin auf wichtige Gesetze zurück und erklärt, warum sie jetzt allen Beteiligten beim Bundesteilhabegesetz die Daumen drückt.
Person in Anzug am Schreibtisch, hält einen Stift, vor Dokumenten.

Kristin Schwarz, Direktorin des Kommunalverbands für Jugend und Soziales, geht Ende März in den Ruhestand.

KVJS)

Staatsanzeiger: In der Debatte über Sozialkürzungen gibt es viele lautstarke Akteure. Der KVJS tritt dagegen eher im Hintergrund auf oder täuscht das?

Kristin Schwarz: Wir verstehen uns als Kompetenz- und Dienstleistungszentrum für die Stadt- und Landkreise in der Kinder- und Jugendhilfe, frühkindlichen Bildung, für Menschen mit Behinderung und Hilfe zur Pflege. Wir sind ein fachpolitischer Verband und haben den Anspruch, die Daten und Fakten zu analysieren und Empfehlungen zu erarbeiten. Im Land gibt es keine vergleichbare Institution.

Beim Bundesteilhabegesetz (BTHG) klagen die Stadt- und Landkreise über hohe Kosten, die Leistungserbringer über Nachweispflichten.

Das Ziel des Bundesteilhabegesetzes ist unstrittig: mehr selbstbestimmte Teilhabe für Menschen mit Behinderung. Wir haben uns in Baden-Württemberg aber eine sehr vielfältige Umsetzung gegönnt. Eine Vielzahl an Modellen, soll die Teilhabe von Menschen mit Behinderung gewährleisten. Diese Vielfalt lässt aber keine Vergleichbarkeit zu und ist nicht handhabbar.

Warum ist das schwierig?

Diese Vielfalt macht es für alle unübersichtlich: Für die Leistungserbringer, also die Träger wie Caritas und Diakonie, die die Leistungen beschreiben, im Einzelfall umsetzen und anbieten. Und sie macht es schwierig für die Leistungsträger also die Stadt- und Landkreise. Der Sachbearbeiter in der Kommune muss sich in den unterschiedlichen Modellen auskennen. Welches Modell wurde gewählt? Wie ordne ich die Bedarfe diesen Modellen zu? Dann müssen die Leistungen vereinbart, abgerechnet, ausgefertigt, die Vergütungen festgelegt werden. Dahinter steckt ein riesiger Bürokratieaufwand. Es ist auch deshalb schwierig, weil wir immer für gleichwertige Lebensverhältnisse eingetreten sind.

Wie lässt sich das vereinfachen?

Wir unterstützen das Bestreben für eine Modellkonsolidierung ausdrücklich. Denn der Mehrwert für Menschen mit Behinderungen durch diese Modellvielfalt ist bislang nicht eingetreten. Es gibt aber auch andere Bereiche, die verändert werden müssten, etwa im Vertragsrecht.

Wo steht der Prozess?

Die Absichtserklärungen für die Modellkonsolidierung liegen vor. Es gibt gleichlautende Beschlüsse der kommunalen Landesverbände und unseres Verbandsausschusses für ein einziges Modell. Ob man sich auf ein Modell verständigen wird, soll in nächster Zeit verabredet werden. Spannend wird dann die Frage: Wie kann das Modell ausgestaltet werden und wie erfolgt die Umstellung? Der Zeitplan zur Verständigung bis Jahresende ist ambitioniert – ich drücke die Daumen. Das Land moderiert den Prozess.

In Ihre Amtszeit fiel auch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz. Was war wichtig daran?

Das Gesetz hat viel zur Sensibilisierung im Kinderschutz beigetragen – auch vor dem Hintergrund dramatischer Fälle. Für mich ist das Thema Kinderschutz und Gewaltschutz ein ganz zentraler Punkt. Wir hatten beim KVJS die Anlauf- und Beratungsstelle für ehemalige Heimkinder angesiedelt. Wir haben maßgeblich in der Kinderschutzkommission des Landes mitgearbeitet.

Auch der Erprobungsparagraf war Teil ihrer Arbeit. Kita-Träger können von Regelungen abweichen, der KVJS prüft und genehmigt deren Konzepte.

Ich bin ein Fan des Erprobungsparagrafen. Man kann nicht alles landesweit und einheitlich zentral regeln und glauben, das passe für jede der rund 30 000 KiTa-Gruppen im Land und die Bedarfe vor Ort. Es gibt sehr unterschiedliche Wünsche der Eltern, der Fachkräfte sowie der Träger. Diese Vielfalt lässt sich mit zwölf starr geregelten Angebotsformen, dies es gibt, nicht abbilden.

Wie viele Anträge gibt es?

Ich habe erwartet, dass viel mehr Träger vom Erprobungsparagrafen Gebrauch machen. Tatsächlich wurden über 500 Anträge gestellt. Wir mussten keinen Einzigen ablehnen. Einzelne Anträge wurden zurückgenommen, weil das, was sie erproben sollte, bereits durch zeitlich befristete Ausnahmetatbestände möglich war. Aber das betrifft nur etwa zehn Prozent der Anträge.

Wovon wollen die Kita-Träger abweichen?

Das ist spannend: In knapp 400 Anträgen geht es um den Mindestpersonalschlüssel, um Gruppenstärken und den Einsatz von Fachkräften. Der Änderungsbedarf liegt also beim Personalschlüssel, bei der Fachkraftquote und bei den Gruppengrößen. Wir haben eine Rahmenkonzeption erarbeitet: unser „Kitaflex“. Man schaut auf zwei Altersgruppen – unter drei Jahren und über drei bis zum Schuleintritt – und hinterlegt dafür Personalschlüssel. Kitaflex kann im Zuge des Erprobungsparagrafen beantragt werden. Wir sind so überzeugt davon, dass wir es uns auch als reguläres Kita-Modell vorstellen können. Das wäre ein großer Wunsch an eine künftige Landesregierung, das einheitlich zu gestalten.

Kritiker sagte, dass Fachkräfte Kitas mit erprobten Abweichungen meiden, weil dort die Arbeitsbedingungen schwieriger sind.

Dieses Argument wird häufig vorgebracht. Wir haben im Kitabereich sehr vielfältige und herausfordernde Situationen: Gruppengrößen, Öffnungszeiten, veränderte Bedarfslagen. Die Zusammensetzung der Gruppen, das Verhalten, herausforderndes Auftreten, hoher Aufmerksamkeitsbedarf – all das spielt eine Rolle. Es gibt auch Meldungen, in denen es um Gewalt von Kindern gegenüber Erziehenden geht. Ich sehe im Erprobungsparagrafen eine Chance für Erzieherinnen, sich in den Beteiligungsprozess einzubringen, der dort gefordert ist.

Sie gehen in den Ruhestand. Wie blicken Sie auf die Zukunft des Sozialstaats?

Ich schaue mit Zuversicht, aber auch mit Respekt auf die Verantwortung, die wir alle tragen. Weder der Staat allein noch eine Kommune oder einzelne Player können die soziale Daseinsvorsorge alleine sicherstellen. Wir müssen gesamtgesellschaftlich zusammenstehen – in dieser viel bemühten Verantwortungsgemeinschaft – und schnell handeln, um die soziale Daseinsvorsorge zu gewährleisten, in einem guten demokratischen Rahmen. Die Zuversicht möchte ich mir dabei nicht nehmen lassen.

Zur Person

Seit dem 1. April 2018 steht Kristin Schwarz als Verbandsdirektorin an der Spitze der KVJS-Verwaltung. Vor ihrem Amtsantritt leitete sie beim KVJS das Referat „Vergütungen, Entgelte, Vertragswesen“. Weitere Stationen ihrer Laufbahn waren unter anderem das Landessozialamt des früheren Landeswohlfahrtsverbandes Württemberg-Hohenzollern sowie das Landratsamt Esslingen, wo sie das Amt für besondere Hilfen führte. Sie geht Ende März in den Ruhestand, auf sie folgt am 1. April Frank Stahl.

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