Themen des Artikels

Um Themen abonnieren und Artikel speichern zu können, benötigen Sie ein Staatsanzeiger-Abonnement.Meine Account-Präferenzen

Flächenfraß  

Nabu kritisiert Bebauung von Streuobstwiesen

Die Naturschützer sehen die Kommunen zum Schutz der Flächen in der Pflicht. Eine Abfrage zeige, dass die Unteren Naturschutzbehörden den Bau von Häusern auf den Wiesen regelmäßig genehmigen würden.  

Streuobstwiesen, wie hier im Remstal, bieten Raum für Arten und Naherholung für Menschen, so der Naturschutzbund.

dpa/imageBROKER/Lilly)

Stuttgart. Anlässlich des Tags der Streuobstwiese am 26. April ermahnt der Naturschutzbund (Nabu) Kommunen die Flächen zu schützen. Eine Abfrage des Verbands zeige, dass manche Landkreise besonders oft Anträgen auf Bebauung zustimmen würden, obwohl die Flächen geschützt sind. „Hier gibt es offensichtlich ein Missverhältnis zwischen gesetzlichem Schutz und dessen Vollzug vor Ort“, erklärt Andrea Molkenthin-Kessler vom NABU Baden-Württemberg, in einer Mitteilung des Verbands.

Größere Streuobstbestände ab 1500 Quadratmetern sind nach Paragraf 33a Landesnaturschutzgesetz geschützt, es braucht eine Genehmigung, um diese umzuwandeln. Diese soll dann versagt werden, wenn die Erhaltung des Streuobstbestandes im überwiegenden öffentlichen Interesse liegt.

Der Nabu hat nun bei den Unteren Naturschutzbehörden nachgefragt, wo überall im Land Anträge zwischen 10. März 2023 und 3. April 2024 zur Überbauung der Wiesen gestellt wurden. Von den 80 Anträgen auf Umwandlung in ein Baugebiet, die eingingen, seien nur zwei abgelehnt worden, teilt der Verband mit. 19 Anträge wurden genehmigt, damit seien mehr als 1600 Obstbäume auf fast 245 000 Quadratmetern zur Rodung freigegeben.

Die Zahl der Bäume um etwa 60 Prozent zurückgegangen

„Dieses Vorgehen ist für uns unverständlich, wo das Land doch Streuobstwiesen besser schützen will“, so Molkenthin-Kessler. „Deshalb sieht der NABU die Kommunen in der Pflicht, sich ihrer Verantwortung für diese wertvolle Kulturlandschaft zu stellen.“ Umweltverbände hatten immer wieder drauf hingewiesen, dass Streuobstflächen Baugebieten weichen müssten. Beispielsweise hatte der BUND gegen ein Neubaugebiet in Gaiberg (Rhein-Neckar-Kreis) geklagt, was das beschleunigte Bauen im Außenbereich ohne Umweltprüfung zu Fall gebracht hatte.

In Baden-Württemberg gibt es nach Angaben des Nabu auf etwa 89 000 Hektar 7,1 Millionen Streuobstbäume. Sie bieten Schutz für Tiere und Insekten. Zudem seien sie Naherholungsgebiete und der Streuobstanbau wurde als Immaterielles Kulturerbe ausgezeichnet.

Seit dem Jahr 1965 sei die Zahl der Bäume im Land um etwa 60 Prozent zurückgegangen.

Philipp Rudolf

Redakteur Kreis und Kommune

0711 66601-184

Nutzen Sie die Vorteile unseres

Premium-Abos. Lesen Sie alle Artikel aus Print und Online für

0 € 4 Wochen / danach 167,00 € jährlich Nachrichten aus Wirtschaft, Politik und Verwaltung in Baden-Württemberg Jetzt abonnieren

Lesermeinungen

Bitte loggen Sie sich ein, um zu kommentieren.

Lesen Sie auch