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Neuer Höchststand bei Kindeswohlgefährdungen

Etwa jedes zweite betroffene Kind war jünger als neun Jahre, jedes dritte sogar jünger als sechs Jahre.
Christoph Hardt/Geisler-Fotopres)Stuttgart. Die Zahl der Kindeswohlgefährdungen hat 2025 in Baden-Württemberg zum achten Mal in Folge einen neuen Höchststand erreicht. In 7544 Fällen wurde eine Kindeswohlgefährdung durch Vernachlässigung oder psychische, körperliche beziehungsweise sexuelle Gewalt erfasst, teilte das Statistische Landesamt am Montag in Stuttgart mit. Damit hat sich die Fallzahl seit 2017 um 92 Prozent erhöht. Gegenüber dem Jahr 2024 mit 6.846 Fällen lag der Anstieg bei 10 Prozent.
Jeder dritte Hinweis kam von Polizei und Justiz
In 56 Prozent der Kindeswohlgefährdungen wurden Anzeichen von Vernachlässigung festgestellt. In 45 Prozent der Fälle lagen Hinweise auf psychische Misshandlungen vor, in 29 Prozent auf körperliche Misshandlungen und in 5 Prozent auf sexuelle Gewalt. Mehrfachnennungen sind möglich. Etwa jedes zweite betroffene Kind war jünger als neun Jahre, jedes dritte sogar jünger als sechs Jahre. In 77 Prozent aller Fälle ging die Kindeswohlgefährdung ausschließlich oder hauptsächlich von einem Elternteil aus.
Im Jahr 2025 haben die Jugendämter 24.772 Verdachtsfälle geprüft, damit haben sich die Gefährdungseinschätzungen seit 2017 mehr als verdoppelt. In 8241 Fällen stellten die Behörden zwar keine Kindeswohlgefährdung, aber einen Hilfebedarf fest. Jeder dritte Hinweis wurde von Polizei und Justiz an die Jugendämter weitergeleitet. Schulen waren in 10 Prozent der Fälle die Hinweisgeber.