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Umsatzsteuer

Stadt Buchen setzt neue Regeln bei der Umsatzsteuer vorzeitig um

Mit den neuen Regelungen für die Umsatzsteuer steht für Kommunen eine weitere Großaufgabe an. Ab 2023 müssen sie genau prüfen, ob eine Leistung umsatzsteuerpflichtig ist oder nicht. Die Stadt Buchen setzt die Regelung schon zum Jahreswechsel um und kann von ihren Erfahrungen berichten.

Nur rein hoheitliche Aufgaben wie das Passwesen sind weiterhin nicht steuerpflichtig. Kommunen müssen deshalb sämtliche Leistungen prüfen.

dpa-Zentralbild/Daniel Schäfer )
Philipp Rudolf

Redakteur Kreis und Kommune

0711 66601-184

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