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Tiere

Stallpflicht wegen Vogelgrippe endet

Die verhängte Stallpflicht für Geflügel läuft aus - in mehreren Regionen Baden-Württembergs dürfen Geflügelhalter ihre Tiere wieder ins Freie lassen. Doch Vorsichtsmaßnahmen bleiben Pflicht.
Hahn mit rotem Kamm hinter grünem Gitter.

Die Stallpflicht wegen Vogelgrippe in Teilen Baden-Württembergs – darunter entlang von Neckar und Rhein – wird planmäßig aufgehoben. Eine Verlängerung ist laut Behörden nicht erforderlich.

IMAGO/CHROMORANGE/Elke Münzel)

Ludwigsburg/Offenburg . Die in mehreren Regionen Baden-Württembergs wegen der Vogelgrippe-Gefahr verhängte Stallpflicht für Geflügel wird planmäßig aufgehoben. Das gelte entlang des Neckars im Kreis Ludwigsburg, in den betroffenen Teilen des nördlichen Enzkreises, entlang des Rheins im Ortenaukreis und im Stadtkreis Mannheim, wie die zuständigen Behörden mitteilten. Eine Verlängerung der sogenannten Aufstallungspflicht, die in Abstimmung mit dem Landwirtschaftsministerium erfolgt war, sei nicht notwendig. 

Damit dürfen die Geflügelhalter ihre Tiere ab diesem Freitag wieder ins Freie lassen. Vorsichtsmaßnahmen seien aber weiter strikt einzuhalten, betonte etwa das Landratsamt Ludwigsburg: Verdachtsfälle müssten sofort dem Veterinäramt gemeldet und der Gesundheitszustand der Tiere täglich beobachtet werden. Auch Hygienemaßnahmen wie Händewaschen, Schuhwechsel oder die Desinfektion von Ställen müssten beachtet werden. „Die Vogelgrippe-Saison ist nach Einschätzung der Fachbehörden noch nicht überstanden – Vorsicht bleibt geboten“, warnte das Landratsamt Ortenaukreis.

Die Vogelgrippe auch bekannt unter dem Namen Geflügelpest, ist eine bei vielen Vogel- und Geflügelarten häufig tödlich endende Infektionskrankheit. Wildvögel können das hochansteckende Virus H5N1 in große Geflügelbetriebe einschleppen. Auch im Südwesten hatte es immer wieder Fälle der Tierseuche gegeben. (dpa)

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