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Gesetzesreform

Verbände wehren sich gegen die Reform des Rettungswesens

Die kommunalen Spitzenverbände wehren sich gegen die geplante Neuordnung des Rettungswesens. Die Kommunen verlangen eine gesicherte Finanzierung.
Rettungswagen des Deutschen Roten Kreuzes fährt auf Straße.

Wie die Leistungen des Rettungswesen zu bezahlen sind, ist Thema für politischen Streit.

IMAGO/Harald Dostal)

Berlin. Anlässlich einer parlamentarischen Anhörung warnen die Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetags, des Deutschen Landkreistags und des Deutschen Städte- und Gemeindebundes vor neuen finanziellen Belastungen der Kommunen durch die Reform.

Die Kommunen befürchten, dass die im Gesetzentwurf erwarteten Einsparungen der Krankenkassen von rund 1,2 Milliarden Euro pro Jahr in erheblichem Umfang auf die kommunalen Aufgabenträger verlagert werden. Der Rettungsdienst sei von hohen Vorhaltekosten, steigenden Personalkosten und einer wachsenden Nachfrage geprägt. Gerade für Hitzewellen, Katastrophen- und Zivilschutzlagen müssen Kapazitäten vorgehalten werden. Die Kosten dafür sowie notwendige Investitionen müssen ausdrücklich im Gesetz als refinanzierbar abgesichert werden.

Bundeseinheitliche Regelung

Geplant ist, die Notfallrettung bundeseinheitlich zu regeln und damit der kommunalen Hoheit zu entziehen. Hier melden die Kommunalvertreter Bedenken an. Für diesen wichtigen Bestandteil der Gefahrenabwehr hätten die Kommunen über Jahrzehnte sichere Strukturen entwickelt. Eine Vereinheitlichung sowie ein Bundesgremium für Rahmenempfehlungen lehnen die Verbände ab, dies greife in die kommunale Selbstverwaltung ein.

Rettungsdienste und private Krankenkassen begrüßen die Pläne. Sie verweisen darauf, dass beim Rettungstransport medizinische Leistungen nur vergütet werden, wenn Patienten in ein Krankenhaus gebracht werden. Das soll sich ändern.

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