Gerichtsurteil

Verwaltungsgericht erlaubt die Abschiebung eines jungen Straftäters nach Syrien

Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat zu Recht eine Ausweisungsverfügung gegen einen 22-jährigen Syrer erlassen, der in Deutschland straffällig geworden ist. Das hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe nun entschieden. Demnach muss der drogensüchtige Straftäter in seine zerstörte Heimat zurück. Allerdings hängt die Abschiebung noch an einer Voraussetzung.
Zaun mit Stacheldraht, unscharfes Flugzeug im Hintergrund.

Einem straffällig gewordenen Syrer droht die Abschiebung in sein Herkunftsland. Das hat das Vewaltungsgericht Karlsruhe bestätigt.

IMAGO/Rene Traut)

Nutzen Sie die Vorteile unseres

Premium-Abos. Lesen Sie alle Artikel aus Print und Online für

0 € 4 Wochen / danach 219 € jährlich Nachrichten aus Wirtschaft, Politik und Verwaltung in Baden-Württemberg Jetzt abonnieren