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Verwaltungsgericht Freiburg rechtfertigt Ausübung des Vorkaufsrechts
Für Kommunen in Baden-Württemberg dürfte es nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg einfacher werden, ihr Vorkaufsrecht gegenüber privaten Bauträgern auszuüben.

Flächen für Wohngebiete sind rar. Die Stadt Freiburg hat sich das Vorkaufsrecht für zwei unbebaute Grundstücke gesichert, dagegen wurde geklagt.
dpa/Westend61/Werner Dieterich)