STUTTGART. „Energiewende durch Wärmewende“: Dieser Leitspruch gilt für die Städte und Gemeinden im Land, seit die Landesregierung das Klimaschutzgesetz verschärft hat. Grün-Schwarz will bis 2040 eine klimaneutrale Wärmeversorgung erreichen. Verbindlich ist der Leitspruch bislang für Große Kreisstädte und Stadtkreise. Paragraf 7d des Gesetzes verpflichtet sie nämlich dazu, bis Ende 2023 einen Wärmeplan vorzulegen, den sie spätestens alle sieben Jahre fortschreiben müssen.
Für...
Sie haben noch kein Abo?
Jetzt Web-Abo anmelden für 9,90 Euro im Monat
und den Artikel sofort lesen.
Sie lesen den Staatsanzeiger gedruckt, sind aber nicht mit E-Mail registriert? Dann kontaktieren Sie uns unter: Tel. (0711) 666 01 44, E-Mail: kundenservice@staatsanzeiger.de oder informieren Sie
sich hier über die Möglichkeiten.
Zum Aboshop
Sie sind bereits Abonnent? Hier einloggen