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Kulturschutzgesetz schafft „Rechtssicherheit in letzter Sekunde“

In der Ausstellung „Nordlichter“ der Fondation Beyeler in Riehen bei Basel. war als Leihgabe der Staatsgalerie Stuttgart auch das Gemälde "Naechtliche Schneelandschaft" (links, um 1925/26) von Edvard Munch zu sehen.
dpa/KEYSTONE/GEORGIOS KEFALAS)Berlin. Ende vergangenen Jahres war es fast so weit: Die Bundesregierung wollte das Kulturgutschutzgesetz (KGSG) novellieren. Doch die Ampelkoalition scheiterte, die Gesetzesnovellierung kam nicht mehr zustande. Nun hat die neue Regierung den Gesetzentwurf erneut eingebracht. Das Inkrafttreten der Änderung ist für Sommer 2025 geplant. Die Interessengemeinschaft Deutscher Kunsthandel spricht von „Rechtssicherheit in letzter Sekunde“.
Das KGSG wurde 2016 erlassen mit dem Ziel, Kulturgüter zu schützen und gegen illegalen Handel besser vorgehen zu können. Die Novellierung verspricht Erleichterungen für Museen und den Kunsthandel. Außerdem wird das Kulturgutschutzgesetz an das EU-Recht angepasst.
Kulturstaatsminister Weimer verspricht Erleichterungen
„Wir nehmen damit unsere Verantwortung ernst, das kulturelle Erbe, und zwar eigenes und fremdes, zu schützen“, sagte Kulturstaatsminister Wolfram Weimer am vergangenen Donnerstag in der ersten Lesung. Die Gesetzesänderung solle die internationale Museumskooperation einfacher machen, den Handel entlasten und die Verfahrensregelungen für Landeskulturbehörden präzisieren. „Kurz: Das Gesetz kommt damit auch ein Stück weit als Entbürokratisierungspaket daher, das Kulturgutschutz für alle Beteiligten einfacher macht“, so Weimer.
Konkret heißt das unter anderem, dass grenzüberschreitende Forschungs- oder Restaurierungsprojekte durch weniger Verwaltung einfacher abgewickelt werden können. Der Handel wird entlastet, indem er seine Sorgfaltspflichten wie die Prüfung der Provenienz des Kulturguts erst ab einem Wert des Kulturobjekts von 5000 Euro wahrnehmen muss. Bislang griff die Sorgfaltspflicht bereits ab 2500 Euro. Archäologische Kulturgüter sind von der neuen Regelung ausgenommen. Für sie gelten weiterhin die bisherigen Vorgaben.
Ebenso soll die Verwaltung bei der Anwendung der kulturgutschutzrechtlichen Verfahrensregelungen, etwa bei der Sicherstellung durch die Landeskulturbehörden, eine stärkere Position bekommen.
Kunsthandel lobt „beherztes Einschreiten“ von Weimer
Die „komplexen Voraussetzungen, unter denen unrechtmäßig aus anderen Herkunftsstaaten eingeführte Kulturgüter sichergestellt werden müssen, sollen künftig verständlicher geregelt sein“, wie es seitens der Bundesregierung heißt.
Weimer sorge mit der zeitnahen Umsetzung der Gesetzesnovelle „nahezu in letzter Sekunde für Rechtssicherheit“, kommentiert die Interessensgemeinschaft Deutscher Kunsthandel. „Ohne sein beherztes Einschreiten wäre die Einfuhr bestimmter Kulturgüter in die EU ab dem 28. Juni 2025 unmöglich.“ Denn ab dem Zeitpunkt gilt für die Einfuhr von Kulturgütern in die EU ein neues Einfuhrverfahren. „Allein, bisher fehlte es an der Anpassung.“