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Mantelverordnung: Recycling-Baustoffe können weitereingesetzt werden

Mit einem Erlass hat das baden-württembergische Umweltministerium ermöglicht, dass geprüfte Recycling-Baustoffe im Land auch künftig eingesetzt werden können. Denn das wäre mit der bundesweit geltenden Mantelverordnung sonst nicht mehr möglich gewesen. Die Recycling-Branche ist aber dennoch unzufrieden, weil die Landesregelung nur für die beste Qualitätsstufe von R-Baustoffen gilt.
Abbruchbagger

Die beste Qualität von Abbruchmaterial kann nach der Aufbereitung auch künftig als Baustoff in Baden-Württemberg eingesetzt werden.

dpa/Zoonar/JLandshoeft)
Jürgen Schmidt

Redakteur Wirtschaft und Vergabe

0711 66601-147

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