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Kliniken helfen

Mehr Betroffene bei Gewaltambulanz in Südbaden

Opfern von Sexualdelikten und häuslicher Gewalt kann geholfen werden - auch wenn die Betroffenen keine Strafanzeige gestellt haben. In Gewaltambulanzen werden Spuren von Verletzungen dokumentiert.
Zwei Personen stehen sich in einem dunklen Flur gegenüber, ein Kind im Hintergrund. Silhouetten vor hellem Türrahmen.

In Freiburg, Heidelberg und Ulm wird Opfern geholfen, auch wenn sie zunächst keine Strafanzeige gestellt haben.

IMAGO/Depositphotos)

Freiburg. Sexualdelikte, Körperverletzungen und häusliche Gewalt – in Freiburg und drei weiteren Städten des Landes wird Opfern geholfen, auch wenn sie zunächst keine Strafanzeige gestellt haben. Die Untersuchungsstelle für Gewaltbetroffene an der Uniklinik Freiburg wird zunehmend in Anspruch genommen, wie die Leiterin Ulrike Schmidt auf Anfrage berichtete.

Bei der Freiburger Einrichtung geht es vor allem darum, äußerlich sichtbare Gewaltfolgen am Körper zu dokumentieren. Im vergangenen Jahr gab es in der Breisgaustadt rund zehn Fälle pro Monat, Zahlen für 2025 liegen bislang nicht vor.

Im Südwesten gibt es Gewaltambulanzen auch an den Universitätskliniken in Heidelberg und Ulm , wie das Landesozialministerium berichtete. Seit Ende 2023 arbeitet die Gewaltambulanz in Stuttgart – als Außenstelle der Heidelberger Uniklinik.

Gewaltfolgen werden oft nicht angezeigt

Folgen von Gewalt werden von Betroffenen häufig nicht angezeigt, wie die Freiburger Untersuchungsstelle resümierte. Das Sichern und Dokumentieren von körperlichen Verletzungsfolgen könne Opfern dabei helfen, sich ohne Zeitdruck für oder gegen eine Strafanzeige zu entscheiden.

„Nicht selten werden die Verletzungsdokumentationen der Untersuchungsstelle für Gewaltbetroffene auch für zivilrechtliche Ansprüche abgerufen“, berichtete Schmidt.

Kosten werden von Kasse übernommen

Das Sozialministerium unterstützte die Gewaltambulanzen im vergangenen Jahr mit knapp einer Million Euro. Bei gesetzlich Versicherten übernimmt die jeweilige Krankenkasse die Kosten für das Sichern von Spuren. Laut Ministerium läuft das vertraulich ab – die Krankenkasse erfährt also nicht, welchen Versicherten geholfen wird.

Vor Einrichtung der Gewaltambulanzen waren Opfer gezwungen, unmittelbar nach der Tat eine Strafanzeige zu stellen, um Tatspuren für eine spätere Gerichtsverhandlung untersuchen zu lassen, wie das Ministerium mitteilte. (dpa/lsw)

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