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Glosse

Mein ist mein – oder dein?

Kann man sich selbst bestehlen? Diese kuriose Frage stellt sich angesichts der wechselnden Besitzverhältnisse an einem Auto, dessen sich ein beklauter Mannheimer auf eigene Faust wieder bemächtigte.

Ist es möglich einen anderen zu bestehlen, wenn man sich das eigene Eigentum zurückholt?

KI generiert / Prompt: Leonie Henes)

Man kann sich an sich selbst versündigen. Das meinen jedenfalls Moraltheologen. Und Selbstbetrug ist ein extrem verbreitetes, geradezu allgemeines Phänomen. Meinen Psychologen und Verhaltensforscher. Beides sind vielleicht Vergehen, jedoch nicht strafbar. Kann man sich aber auch selbst bestehlen?

Diese juristische Oberseminare mutmaßlich begeisternde, Laien aber grotesk anmutende Frage stellt sich nun im wirklichen Leben. Darin hat der Eigentümer eines Autos sein Heilig s Blechle dem aktuellen Besitzer auf eigene Faust weggenommen. Was ist passiert? Einem 27-jährigen Mannheimer wurde bei einem Besuch in Rumänien der Wagen geklaut. Den Diebstahl zeigte er den dortigen Behörden und seiner Versicherung an. Wieder zurück in Deutschland, machte er mittels Ortungsdaten sein Auto aber selbst in Dortmund ausfindig. Kurz entschlossen fuhr er dorthin, sagte sich: „Wie Du mir, so ich Dir“, entsperrte das Gefährt mit seinem Schlüssel und düste damit zurück in seine Heimatstadt. Ende gut, alles gut? Mitnichten.

Denn ein 38-jähriger Dortmunder, der den in Rumänien entwendeten Wagen in der Zwischenzeit in Deutschland in gutem Glauben gekauft hatte, fand ihn nicht mehr am Abstellplatz vor – und zeigte seinerseits den Diebstahl des vermeintlich ihm gehörenden Fahrzeugs an. Daraufhin nahm die Polizei den 27-jährigen Mannheimer fest. Nun stellen sich Fragen über Fragen. Hat dieser sich durch eigenmächtige Wiederbeschaffung seines Eigentums strafbar gemacht? Fahren die beiden den Wagen einfach abwechselnd? Oder gilt: Wenn zwei sich streiten, kriegt das Auto ein Dritter?

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