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Herrenberg-Urteil

Musikschullehrer: Verband plädiert für ein „duales System“

Nach Ansicht des deutschen Tonkünstlerverbands (DTKV) gefährdet das sogenannte Herrenberg-Urteil des Bundessozialgerichts aus dem Jahr 2022 die Existenz freiberuflicher Lehrkräfte und Soloselbstständiger. 
Zwei Personen spielen E-Gitarren, eine sitzt, die andere steht.

Das Herrenberg-Urteil betrifft Lehrkräfte an Musikschulen, die als Honorarkräfte arbeiten.

imago/Volker Speckenwirth)

Berlin/Stuttgart. Das Herrenberg-Urteil des Bundessozialgerichts von 2022 dient zum Schutz von Lehrkräften an Musikschulen und anderen Einrichtungen. Es stellt klar, dass Musikschullehrerinnen und -lehrer, die bislang als Honorarkräfte arbeiteten, aber organisatorisch in die Abläufe der Schule eingebunden waren, fest und damit sozialversicherungspflichtig angestellt werden müssen.

Verlust unverzichtbarer Kultur- und Bildungsangebote

Das Problem: Wird eine Honorarkraft als scheinselbstständig eingestuft, müssen die Auftraggeber Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen. Das führe „zwangsläufig zu massiven Einschnitten, Schließungen und dem Verlust unverzichtbarer Kultur- und Bildungsangebote“, so der Deutsche Tonkünstlerverband (DTKV).

Zudem gefährde das Urteil die Existenz freiberuflicher Lehrkräfte und Soloselbstständiger. Deshalb plädiert der DTKV für ein „duales System“, also einer Kombination beider Möglichkeiten – der Festanstellung und Selbstständigkeit. Im November 2024 startete der Verband eine Petition für eine Gesetzesinitiative zum „dualen System“. Bis Ende 2026 wurde nun eine Übergangszeit gewährt, die es möglich machen soll, Honorarverträge weiterzuführen – vorausgesetzt, beide Parteien stimmen zu. Eine Gesetzesänderung zur Verlängerung wird derzeit diskutiert. (ems)

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