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Vorfall im Gemeinderat

Nazi-Zitat als Handyton im Rathaus? Ermittlungen eingestellt

Ein Goebbels-Zitat als Klingelton? Nach einem Vorfall während einer Gremiensitzung in Böblingen wird gegen eine frühere AfD-Kommunalpolitikerin ermittelt. Nun schließt die Staatsanwaltschaft die Akte.
Text an der Wand: "STAATSANWALTSCHAFT STUTTGART". Darunter ein Wappen.

Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren gegen die frühere AfD-Gemeinderätin aus Böblingen eingestellt.

dpa/Jason Tschepljakow)

Böblingen. Eine frühere AfD-Gemeinderätin aus Böblingen soll ein Zitat des nationalsozialistischen Propagandaministers Joseph Goebbels als Klingelton verwendet haben – nun hat die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen die Frau eingestellt. Die Ermittler sollten prüfen, ob neben dem an sich nicht strafbaren Zitat des sogenannten Reichspropagandaministers der Nationalsozialisten auch ein verbotenes Lied abgespielt worden war.

Laut Staatsanwaltschaft konnte ein strafbares Verhalten der Frau aber nicht mit einer für die Anklageerhebung ausreichenden Sicherheit nachgewiesen werden. Als Klingelton sei zwar das Goebbels-Zitat abgespielt worden. Unklar sei aber geblieben, ob es zusätzlich mit einer verbotenen Melodie unterlegt gewesen sei, sagte die Sprecherin.

Die Politikerin kündigte auf Anfrage der dpa Strafanzeigen an, ohne konkrete Details zu nennen. Zuvor hatten die „Stuttgarter Zeitung“ und die „Stuttgarter Nachrichten“ berichtet.

Zitat ist nicht automatisch strafbar

Die Verwendung eines solchen Zitats ist nicht automatisch strafbar. Das bloße Zitieren fällt in der Regel unter die Meinungsfreiheit. In bestimmten Fällen kann das Zitat aber juristisch geahndet werden.

Die Stadt Böblingen hatte nach dem Vorfall in einer Gremiensitzung Strafanzeige wegen des Verdachts einer Straftat erstattet. Die Kommunalpolitikerin ist inzwischen nach Angaben der Partei aus der AfD ausgetreten. Sie ist aber als fraktionsloses Mitglied nach wie vor Teil des Gemeinderates. (dpa/lsw)

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