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Rundfunk

Neue Mitglieder im SWR-Rundfunkrat

Wer sitzt künftig im SWR-Rundfunkrat? Der Landtag hat aus 23 Bewerbern neun Vertreter ausgewählt – die Entscheidung über die Jugendvertretung steht noch aus.
Gebäude mit SWR-Logo, Antennen und Satellitenschüsseln vor blauem Himmel.

Der Ständige Ausschuss hat neun Mitglieder in den SWR-Rundfunkrat entsandt.

Marijan Murat)

Stuttgart. Der Ständige Ausschuss im Landtag von Baden-Württemberg hat über die Auswahl von Mitgliedern für den Rundfunkrat des Südwestrundfunks (SWR) entschieden. Er habe aus 23 Bewerberinnen und Bewerbern neun Vertreterinnen und Vertreter ausgewählt, teilte der Landtag am Montag in Stuttgart mit. Sie werden für verschiedene Organisationen und Verbände in das SWR-Gremium entsandt. Sechs entsendungsberechtigte Organisationen hatten mehr Personen benannt als Mitglieder zu entsenden sind, deshalb hatte der Ständige Ausschuss die Wahl. Die noch ausstehende Wahl der Jugendvertretung soll in Kürze in der nächsten Wahlperiode erfolgen.

Die siebte Amtszeit des SWR-Rundfunkrats dauert von 2026 bis 2031. Für die Bauern- und Landfrauenverbände gehört Roswitha Geyer-Fäßler dem Gremium an, für den Landesfamilienrat, Landesfrauenrat, Landesjugendring und Landesseniorenrat sind dies Heike Baehrens, Carmen Kremer sowie erneut Alexander Strobel. Für die Hochschulen und Universitäten wurde Bastian Kaiser entsandt. Hartmut Grasmück vertritt die Liga der Freien Wohlfahrtspflege, Ricarda Kaiser und Lorenz Springmann vertreten die Bildungsverbände und Marc-Oliver Hendriks den Deutschen Bühnenverein und Deutschen Komponistenverband.

Die Interessen der Allgemeinheit vertretenDer Rundfunkrat setzt sich aus 74 Mitgliedern zusammen, davon 51 aus Baden-Württemberg und 23 aus Rheinland-Pfalz. Mitglied kann nur werden, wer von einer der in Paragraph 14 des SWR-Staatsvertrags aufgeführten Organisationen in das Gremium entsandt wird. Dazu zählen Vertreterinnen und Vertreter aus Politik und Wirtschaft, Kirche und Religion, Kultur und Bildung, Umweltorganisationen, Sportverbänden und vielen anderen gesellschaftlich relevanten Gruppen. Der Rundfunkrat vertritt die Interessen der Allgemeinheit und überwacht die Einhaltung der Programmgrundsätze. Er berät den Intendanten oder die Intendantin in allgemeinen Programmangelegenheiten. (epd)

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