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Aktionismus an der Zapfsäule ersetzt keinen gesunden Wettbewerb

Preise wie noch nie: Volltanken geht so richtig ins Geld.
dpa/SNS/Steven Mohr)D er Iran-Krieg findet auch an den Zapfsäulen statt. Insbesondere in Baden-Württemberg, der Heimat von Mercedes-Benz und Porsche, trifft dies einen Nerv. Die neue Tankregel soll dieses Problem lösen, doch die erhofften Preissenkungen sind bislang ausgeblieben.
Am 1. April ist das Kraftstoffpreisanpassungsgesetz in Kraft getreten. Demnach dürfen Spritpreise an den Tankstellen nur noch einmal täglich, jeweils um 12 Uhr, steigen. Preissenkungen sind hingegen jederzeit möglich. Das Modell kommt aus Österreich und soll gegen den schon lange vom Kartellamt beklagten „Rakete-und-Feder-Effekt“ wirken: Die Tankpreise steigen wie eine Rakete, wenn die Ölpreise hochgehen. In die umgekehrte Richtung verläuft die Kurve viel flacher, der Preis fällt wie eine Feder. Dieser Effekt ist umso ausgeprägter, wenn alle Tankstellen ähnlich handeln und die Verbraucher nicht auf günstigere Alternativen ausweichen können.
Es ist nicht verboten, gleich viel zu verlangen wie die Konkurrenz
Wenn Wettbewerb scheinbar ausbleibt, stellt sich die Frage, ob ein Kartellrechtsverstoß vorliegt. Hier ist jedoch anzumerken, dass es keinem Marktakteur verboten ist, die Konkurrenz systematisch zu beobachten. Eine gewisse Marktrecherche, die Wettbewerbspreise umfasst, ist für unternehmerisches Handeln meistens erforderlich.
Grundsätzlich müssen Unternehmen ihre Preise aber selbst festlegen; sie dürfen sich nicht absprechen. Für Unternehmen mit einer marktbeherrschenden Stellung sieht das Kartellrecht die Pflicht vor, diese Stellung nicht zu missbrauchen. Bei Kartellrechtsverstößen können die Kartellrechtsbehörden tätig werden, jedoch gestalteten sich solche Verfahren in der Vergangenheit oft langwierig und bürokratisch.
Das soll sich teilweise mit einer parallel zur neuen Tankregel beschlossenen wettbewerbsrechtlichen Änderung verbessern: Kraftstoffanbieter, die über eine gewisse Marktmacht verfügen, müssen ihre erheblich über dem Marktüblichen liegenden Preise gegenüber der Kartellbehörde rechtfertigen.
Nicht an den Symptomen herumdoktern, sondern die Ursachen untersuchen
All dies ist sicher gut gemeint, doch zu kurz gesprungen. Die schnell auf den Weg gebrachten Maßnahmen sind der Versuch, ein Symptom zu behandeln, ohne die Ursachen zu untersuchen.
Der deutsche Kraftstoffsektor wird größtenteils von wenigen großen Unternehmen geprägt – von den Raffinerien bis zu den Zapfsäulen. Das Bundeskartellamt leitete bereits 2025 eine Sektoruntersuchung ein, ob hier Wettbewerbsstörungen vorliegen. Wenn eine erhebliche und fortwährende Störung besteht, kann das Bundeskartellamt Unternehmen unter anderem zu Entflechtungen verpflichten. Dies ist auch dann möglich, wenn kein Kartellrechtsverstoß vorliegt. Eine Zerschlagung konzentrierter Marktmacht ist dem Sektor nicht fremd – die Entflechtung der Standard Oil Company in den USA schrieb schon Anfang des 20. Jahrhunderts Geschichte.
Bis jetzt hat das Bundeskartellamt das Verfahren noch nicht abgeschlossen. Doch anstatt hier anzuknüpfen, wo das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen die Ursachenbekämpfung bereits vorsieht, und dieses Verfahren zu beschleunigen, hat die Politik sich dazu entschieden, lediglich am Ende der Kette anzusetzen, unter anderem in Form der neuen Tankregel.
Noch effektiver wäre eine Ursachenbekämpfung auf europäischer Ebene
Die Wettbewerbsdefizite im Kraftstoffsektor werden nicht magischerweise verschwinden, weil man die Ölpreiserhöhungen nur noch ein Mal am Tag an der Zapfsäule weitergeben darf. Auch eine Korrektur eines gestörten Wettbewerbs wird Preisschocks aus dem Nahen Osten nicht abfedern.
Doch ein funktionierender Wettbewerb kann zumindest dazu führen, dass Ölpreissenkungen zeitnah an die Verbraucher weitergegeben werden. Noch effektiver wäre bei den multinationalen Konzernen vermutlich eine Ursachenbekämpfung auf europäischer Ebene – doch in Brüssel mahlen die Mühlen leider noch langsamer als in Berlin.