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Beamte

Bei der Wochenarbeitszeit bleiben die Grünen hart

Die 220 000 Beamten in Baden-Württemberg müssen mit wenigen Ausnahmen auch in Zukunft 41 Stunden pro Woche arbeiten. Das ist die schlechte Nachricht für sie. Die gute: Falls sich die Tarifpartner rechtzeitig einigen, will Grün-Schwarz den Tarifabschluss noch vor der Wahl auf die Beamten übertragen.

Grünen-Fraktionschef Andreas Schwarz (links) bremst sein CDU-Kollegen Manuel Hagel, der den Beamten gerne beim Thema Wochenarbeitszeit entgegenkommen würde.

Achim Zweygarth)

Leinfelden-Echterdingen. Seit 15 Jahren wird es diskutiert, nun soll es wirklich kommen: das Lebensarbeitszeitkonto, das Beamten ermöglichen soll, phasenweise länger zu arbeiten und dann die Stunden, etwa vor der Pension, abzufeiern. Das haben die Vorsitzenden der beiden Regierungsfraktionen Andreas Schwarz (Grüne) und Manuel Hagel (CDU) am Donnerstag dem Beamtenbund versprochen. Bei einer Veranstaltung in Leinfelden-Echterdingen kündigten sie die Einbringung eines entsprechenden Gesetzes noch vor Weihnachten an.

Allerdings wird es, jedenfalls vorläufig, nicht jenes Lebensarbeitszeitkonto sein, von dem immer die Rede war. Anders als in Hessen soll die Einführung des Kontos nicht mit einer Senkung der Wochenarbeitszeit einhergehen. Im Nachbarland hatte man so die Zahl der Stunden, die ein Beamter arbeiten muss, von 42 auf 40 Stunden gesenkt. In Baden-Württemberg arbeiten die Beamten seit 2003 41 Stunden pro Woche.

CDU wollte auch älteren Beamten eine Stunde pro Woche erlassen

Eine Ausnahme will Grün-Schwarz nur Schwerbehinderten gewähren. Sie sollen nur noch 40 Stunden arbeiten. Darauf haben sich die Koalitionäre vergangene Woche verständigt. Damit ist auch jener Vorschlag vom Tisch, für den die CDU geworben hatte und der im Innenministerium erarbeitet wurde. Er sah vor, dass auch Beamte, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, von der Senkung der Arbeitszeit profitieren.

Schwarz erteilte solchen Plänen in Leinfelden-Echterdingen eine Absage: „Das können wir momentan nicht ändern.“ Ähnlich hatte sich am Dienstag Finanzminister Danyal Bayaz (Grüne) geäußert, der auf die angespannte Haushaltslage verwies.

Hagel wiederum machte deutlich, dass er weiterhin hinter dem hessischen Modell steht, dies aber innerhalb der Koalition nicht „konsentierbar“ sei. Und dies, obwohl die CDU den Grünen in einer anderen Frage entgegengekommen sei: Seit 2023 beteiligt sich das Land auch bei Beamten an den Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung.

Kai Rosenberger, Vorsitzender des Beamtenbunds Baden-Württemberg (BBW), zeigte sich enttäuscht. Er geht davon aus, dass weniger als zehn Prozent der Beamten das Lebensarbeitszeitkonto nutzen werden, solange es bei der 41-Stunden-Woche bleibt. Und das seien dann oft die Kollegen, die zu viel arbeiteten und „die man vor sich selber schützen muss“.

Erfreulicher aus Sicht des Beamtenbunds ist eine andere Neuigkeit: Beide Fraktionsvorsitzenden versprachen, das zu erwartende Tarifergebnis noch in der laufenden Legislaturperiode auf die Beamten zu übertragen, sollten sich die Tarifpartner im Februar in Potsdam auf einen Abschluss verständigen. Hagel und Schwarz sehen kein Problem, das Gesetz noch vor der Landtagswahl am 8. März zu verabschieden. „Ich bin sehr positiv überrascht über diese Aussagen“, kommentierte der BBW-Chef.

Offen bleibt jedoch, ob die Besoldung zum selben Zeitpunkt und im selben Umfang steigt wie bei den Tarifbeschäftigten. In dieser Hinsicht hält sich auch Hagel bedeckt.

Beamtenbund fordert zeit- und wirkungsgleiche Übertragung

In Bayern hat Ministerpräsident Markus Söder (CSU) angekündigt, dass seine Beamten sechs Monate auf die Besoldungserhöhung warten müssen. Andere Länder wiederum hätten die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses im Koalitionsvertrag vereinbart, so BBW-Chef Rosenberger.

Karlsruhe setzt Maßstab

Es ist die große Unbekannte für Finanzminister Danyal Bayaz (Grüne): Wie wirkt sich das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Mittwoch zur Beamtenbesoldung, das vordergründig nur Berlin betrifft, auf Baden-Württemberg aus? Beamtenbund-Landeschef Kai Rosenberger weist auf einen wichtigen Punkt hin: In Zukunft misst sich die Mindestalimentation nicht mehr am bundeseinheitlichen Bürgergeld, sondern am Gehaltsmedian des jeweiligen Bundeslands. Das hieße, dass in Ländern, in denen gut verdient wird, auch die Beamten besser besoldet werden müssten. „Da muss das Land Geld in die Hand nehmen“, sagt Rosenberger. Bayaz will das Urteil prüfen.

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