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Tierschutz

Biberverordnung in der Kritik: Petition und Weg vor Gericht

Die neue Biberverordnung sieht vor, dass Biber, wenn Gefahr für die Gesundheit von Menschen besteht oder hohe wirtschaftliche Schäden drohen, auch getötet werden können.
Biberratte am Ufer, umgeben von Gras und Zweigen.

BUND und NABU haben 14.300 Unterschriften für eine Petition gesammelt.

IMAGO/CHROMORANGE)

Stuttgart. Umweltverbände wehren sich gegen die neue Biberverordnung des Landes. Diese sieht vor, dass Biber, wenn Gefahr für die Gesundheit von Menschen besteht oder hohe wirtschaftliche Schäden drohen, auch getötet werden können. Dies ist künftig durch eine Allgemeinverfügung für ganze Regionen und Kreise möglich, kritisieren die Umweltverbände BUND und NABU. Bislang ging so etwas nur in Einzelfällen mit Ausnahmegenehmigung. NABU und BUND haben deshalb 14.300 Unterschriften für eine Petition gesammelt, mit der sich der neue Landtag befassen muss.

Antrag auf Normenkontrolle der Biberverordnung

Die Naturschutzinitiative hat beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim einen Antrag zur Normenkontrolle der neuen Biberverordnung eingereicht. Zugleich wurde ein Antrag auf vorläufige Aussetzung des Vollzugs der Verordnung gestellt.  

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