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SWR lädt nach Urteil auch BSW und Linke in Wahlsendung ein

Das BSW wird in der SWR-Sendung „Wahlarena“ mitdiskutieren, wie der SWR nun mitteilte.
IMAGO/Marc John)Stuttgart. Nach einer juristischen Niederlage lädt der SWR nun auch das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) und die Linke zu seinen beiden TV-Diskussionssendungen vor der Bundestagswahl in der kommenden Woche ein. Das sagte SWR-Chefredakteurin Franziska Roth in einer Online-Pressekonferenz. Spitzenkandidatin des BSW in Baden-Württemberg ist die Landesvorsitzende Jessica Tatti, Spitzenkandidat in Rheinland-Pfalz ist Alexander Ulrich.
Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim hatte zuvor unanfechtbar entschieden, dass die BSW-Spitzenkandidaten zur „Wahlarena Baden-Württemberg“ und zur entsprechenden Sendung in Rheinland-Pfalz eingeladen werden müssen. Damit scheiterte der SWR mit einer Beschwerde gegen die Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart (VG).
Sendungskonzept wird verändert
„Wir sehen keinen signifikanten Unterschied zwischen dem BSW und der Linken. Insofern würden wir da auch von der Einladung ausgehen“, sagte Roth. Auch die Linke hatte auf eine Einladung geklagt. Die gerichtliche Entscheidung stand hier zunächst noch aus.
Roth kündigte zugleich ein neues Konzept für die Sendungen am 12. Februar an: „Das heißt aber auch, dass wir das Sendungskonzept erheblich verändern müssen, weil mit mehr Personen wird es auch einfach eine andere Sendung.“ Der Sender wolle den Dialog mit Bürgerinnen und Bürgern beibehalten. Er müsse aber prüfen, wie sich das mit mehr Personen umsetzen lasse.
«Es ist ein erheblicher Eingriff, aber wir machen das jetzt», sagte Roth. Zuvor hatte der SWR lediglich die Spitzenkandidaten der beiden Landeslisten von CDU, SPD, AfD, Grünen und FDP eingeladen.
Entscheidung des Gerichts
Der VGH hatte am Mittwochabend mitgeteilt: „Der Senat geht davon aus, dass das BSW wie vom Verwaltungsgericht festgestellt einen Anspruch auf chancengleiche Teilhabe an den beiden Sendungen hat.“ Der Grundsatz der Chancengleichheit im politischen Wettbewerb sei angesichts des bevorstehenden Wahltermins am 23. Februar und der Bedeutung der Sendungen stärker zu gewichten als der grundrechtlich geschützte Spielraum der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten.
Den Sendungen der „Wahlarena“ im Programm des SWR komme zudem bei der Vorwahlberichterstattung des Senders ein besonderes publizistisches Gewicht zu. Zudem argumentierte der VGH: „Weder die bundesweite politische Bedeutung noch die regionale Bedeutung der Parteien rechtfertigen die vom SWR vorgenommene Differenzierung zwischen der FDP und dem BSW.“ Würde das BSW nicht beteiligt, könnten sich seine Wahlchancen nachhaltig verschlechtern.
(dpa)