Besoldung: Urteil des BVerfG erhöht Druck auf Bundesländer

Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
IMAGO/Udo Herrmann)Karlsruhe/Berlin . Die Besoldung der Berliner Beamtinnen und Beamten war über Jahre hinweg zu niedrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) am Mittwoch, 19. November, entschieden und gleichzeitig neue Maßstäbe für die verfassungskonforme Alimentation gesetzt. Das Urteil betrifft die gesamte Besoldungsordnung A im Land Berlin in den Jahren 2008 bis 2020.
Klarer Auftrag an den Berliner Gesetzgeber
Bis zum 31. März 2027 muss das Land Berlin nun neue gesetzliche Regelungen vorlegen, die den Vorgaben des Gerichts entsprechen. Für den dbb Bundesvorsitzenden Volker Geyer ist das Urteil ein erneutes Signal, dass die Länder ihrer Fürsorgepflicht nicht ausreichend nachkommen.
„Erneut mussten Beamtinnen und Beamte bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen, um Recht zu bekommen. Wertschätzung durch den Dienstherrn sieht anders aus“, kritisierte Geyer.
Neue Prüfkriterien, weitreichende Folgen
Das Gericht nutzte die Entscheidung, um seine eigenen Prüfkriterien aus dem Jahr 2020 weiter zu präzisieren. Angesichts der Vielzahl an Besoldungsklagen sei dieser Schritt nachvollziehbar, so Geyer. Welche Konsequenzen sich aus den neuen Maßstäben für andere Länder und Zeiträume ergeben, müsse nun sorgfältig geprüft werden – entsprechende Verfahren sind noch anhängig.
Signalwirkung für anstehende Tarifverhandlungen
Mit Blick auf die Einkommensrunde mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder sieht der dbb-Chef die Entscheidung als klares Zeichen Richtung Politik: Die Alimentationspflicht sei kontinuierlich fortzuschreiben – unabhängig von Haushaltslagen.
„Die Besoldung der Beamtinnen und Beamten ist kein Selbstbedienungsladen für Politikerinnen und Politiker mit Haushaltsproblemen“, so Geyer. Entscheidend sei eine amtsangemessene Alimentation, die auch eine zeit- und wirkungsgleiche Übertragung von Tarifergebnissen auf die Beamtenbesoldung umfasse.
Hintergrund
Bereits in der Vergangenheit hatte das BVerfG wiederholt Rügen gegenüber Ländern ausgesprochen, die ihre Besoldungsregelungen verfassungswidrig niedrig ausgestaltet hatten. Das aktuelle Urteil reiht sich in diese Linie ein – und könnte angesichts der nun konkretisierten Kriterien weitere Länder unter Zugzwang setzen.
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