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Kommentar

Corona-Soforthilfe: Der Anfang ist gemacht

Die L-Bank und das Land haben die Urteile des Verwaltungsgerichtshofs zur Rückzahlung der Corona-Soforthilfen akzeptiert. Jetzt müssen rasch weitere Schritte folgen, um das strittige Thema endgültig abzuschließen.
Schriftzug "Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg" an einem Gebäude.

Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim hat in den meisten Musterverfahren in Sachen Corona-Soforthilfe zugunsten der Empfänger entschieden.

IMAGO/Udo Herrmann)

Der erste Schritt ist gemacht, um den Streit um die Rückforderung von Corona-Soforthilfen zu befrieden. Wie von Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut angekündigt, hat die L-Bank die Urteile des Verwaltungsgerichtshofs akzeptiert, die Grundsatzentscheidungen sind damit rechtskräftig.

Zinsforderungen müssen fallengelassen werden

Nun müssen rasch weitere Schritte folgen. Dazu gehört vor allem, dass die Tausende von Unternehmern und Selbstständigen gegen die Rückzahlung der allersten Corona-Soforthilfe Widerspruch eingelegt oder geklagt hatten, das Geld zurückerstattet wird. Dass in all diesen Fällen auch die Zinsforderungen der L-Bank fallengelassen werden müssen, versteht sich von selbst.

Ob auch diejenigen, die widerspruchs- und klaglos zurückbezahlt haben, ihr Geld wiederbekommen, ist eine andere Frage. Politisch wäre es wegen der Gleichbehandlung gut, doch rechtlich ist das zugegebenermaßen nicht einfach.

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