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Essay

Die Beamten haben die Wahl

29 000 Beamte sind am Sonntag in Sachsen-Anhalt wahlberechtigt. Es ist nicht egal, wem sie die Stimme geben – der AfD oder einer Partei, deren Verfassungstreue außer Frage steht. Ein Essay von Michael Schwarz.
Zwei Personen, Plakate und Ballons mit Aufschrift "AfD" im Freien.

Die AfD will in Sachsen-Anhalt den Ministerpräsidenten stellen.

IMAGO/Chris Emil Janssen)

Was wäre eigentlich, wenn sich die 6400 sachsen-anhaltinischen Polizisten, ja vielleicht sogar alle 29 000 sachsen-anhaltinischen Beamten an diesem Sonntag ihres Diensteids besönnen und ihr Kreuz ausschließlich bei Parteien machten, deren Verfassungstreue außer Frage steht? Würde das – abgesehen von der Frage, ob so ein Ansinnen statthaft ist – einen Unterschied machen, was den Ausgang der Landtagswahl betrifft?

Das könnte durchaus der Fall sein. 1,7 Prozent der Wahlberechtigten in dem ostdeutschen Bundesland sind verbeamtet. Wenn man davon ausgeht, dass sie ein ähnliches Wahlverhalten wie die Gesamtbevölkerung an den Tag legen, verlöre die AfD in der Endabrechnung 0,7 Prozentpunkte, wenn auch jene Beamten, die mit der AfD sympathisieren, ihr Kreuz anderswo machten. Damit könnte die von vielen befürchtete Zitterpartie ausbleiben: Eine absolute AfD-Mehrheit im Magdeburger Landtag stünde vermutlich außerhalb jeder Reichweite.

Das Wahlgeheimnis gilt

Dieses Gedankenexperiment darf man durchaus machen. Es zeigt aber auch, wie schwierig es ist. Denn ein Polizist oder eine Lehrerin üben ihr Wahlrecht ja nicht als Beamte aus, sondern als Bürger eines Staates. Und der kann ihnen in dieser Hinsicht keine Vorschriften machen. Mal ganz abgesehen davon, dass das Wahlgeheimnis gilt.

Trotzdem ist die Diskussion, die der ehemalige stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende Sven Hüber mitten im Sommerloch losgetreten hat, nicht verkehrt. Mögen ihm auch die meisten Kommentatoren widersprechen, mögen die GdP-Landesbezirke, etwa der aus Baden-Württemberg, sich auch deutlich davon distanzieren: Hüber hat einen wunden Punkt getroffen. Einen Diensteid leistet man nicht mal so.

Es hat schon einen Grund, warum Beamte auf die Verfassung schwören müssen. Schließlich will sich der Staat, wollen sich seine Bürger, darauf verlassen können, dass Polizisten und Lehrer, Strafvollzugsbeamte und Bürgermeister im Zweifelsfall auf der Seite des Grundgesetzes stehen.

All dies rührt auch am Selbstverständnis der Beamten. Sie müssen sich doch fragen, ob sie noch am richtigen Platz sind, wenn sie ihre Stimme einer verfassungsfeindlichen Partei geben. Oder einer, deren Verfassungstreue zumindest nicht über jeden Zweifel erhaben ist.

Nun ist das mit der Verfassungsfeindlichkeit so eine Sache. Bis auf Weiteres ist die AfD nicht verboten, und eine Partei, die nicht verboten ist, darf gewählt werden. Auch wenn sie der Verfassungsschutz als verfassungsfeindlich einstuft.

Die AfD-Verbotsdiskussion dreht sich im Kreis

Letztlich kann über diese Frage nur das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Es könnte die AfD verbieten. Doch bislang wurde Karlsruhe noch nicht angerufen. Die Diskussion, an der sich inzwischen auch Ministerpräsident Cem Özdemir (Grüne) beteiligt, dreht sich seit Monaten im Kreis.

Ihre Gewissensentscheidung werden die Richter den sachsen-anhaltinischen Beamten also nicht abnehmen. Nicht an diesem Sonntag und wohl auch nicht in der Zeit danach. Und es wird nicht die letzte Entscheidung dieser Art sein. Zwei Wochen später wird in Mecklenburg-Vorpommern und Berlin gewählt. Und die nächste Bundestagswahl ist auch nur noch zweieinhalb Jahre entfernt. Nur im Südwesten dauert es noch bis 2031.

Die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt gilt nicht umsonst als Richtungswahl. Wenn hier die AfD an ihrem großen Ziel scheitert, die Regierung zu stellen, überschreitet sie möglicherweise ihren Zenit. Dann könnte die Partei, die es wie keine andere in den vergangenen Jahren verstanden hat, den Frust, der sich angestaut hat, in Wählerstimmen umzuwandeln, wieder auf ein Normalmaß schrumpfen.

Diese Wahl ist ein Härtetest für die Demokratie. Es wäre zu wünschen, dass es sich möglichst viele Lehrerinnen und Lehrer, Polizistinnen und Polizisten zweimal überlegen, bevor sie ihr Kreuz bei der AfD oder einer anderen Partei machen, die vom Verfassungsschutz beobachtet wird.

Verboten ist es nicht. Und das ist auch gut so. Denn eine Demokratie muss aushalten, dass es Bürger gibt, die Parteien wählen, die nicht außerhalb jedes verfassungsrechtlichen Zweifels stehen. Selbst wenn sie Beamte sind.

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