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Beamtenbesoldung

Die Grundsicherung ist nicht mehr Maßstab für die Besoldung

Der Karlsruher Richter hat am Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Berliner Beamtenbesoldung mitgewirkt. Bei einer Tagung in Speyer gibt er Einblicke in die Entscheidungsgründe.
Eine Person mit Brille spricht in ein Mikrofon.

Holger Wöckel ist seit Dezember 2023 Richter am Bundesverfassungsgericht.

Michael Schwarz)

Jetzt liegt der Ball im Feld der Politik. Das ist die Botschaft, die das Bundesverfassungsgericht mit seiner Entscheidung zur Berliner Beamtenbesoldung vom 17. September 2025 Bund und Ländern auf den Weg gegeben hat. Holger Wöckel, der als Richter des Zweiten Senats an dem Urteil beteiligt war, hat in dieser Woche bei einer Tagung der Uni Speyer Einblicke in die Entscheidungsgründe gegeben.

Er zählte die zahlreichen Etappen auf, die vor der aktuellen Entscheidung lagen. So erarbeitete das höchste deutsche Gericht schon 2015 ein dreistufiges Prüfungsmodell, anhand dessen die Verfassungsmäßigkeit der Besoldung festgestellt werden kann. 2020 wurde es weiterentwickelt.

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80 Prozent des Median-Äquivalenzeinkommens muss ein Beamter mindestens verdienen

Dieses Modell wurde nun vereinfacht. Außerdem wird bei der Frage, wo die Untergrenze einer verfassungskonformen Besoldung liegt, nicht mehr auf den Abstand zur Grundsicherung zurückgegriffen, sondern auf das Median-Äquivalenzeinkommen. 80 Prozent dieses Einkommens muss ein Beamter mindestens verdienen, damit der Dienstherr bei der Besoldung dem Alimentationsprinzip genügt. Dies gilt als die Prekariatsschwelle.

Zur Erklärung: Der Median teilt die Bevölkerung in zwei Hälften. Die eine Hälfte hat ein höheres, die andere Hälfte ein niedrigeres bedarfsgewichtetes Einkommen. Das Median-Äquivalenzeinkommen ist nicht mit den Durchschnittseinkommen identisch.

Ein Interview mit der Speyerer Finanzwissenschaftlerin Gisela Färber können Sie hier lesen.

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