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Kommentar

Die Politik ist nun bei den Corona-Hilfen am Zug

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat bei den Corona-Soforthilfen entschieden, dass Rückzahlungsforderungen der L-Bank nicht rechtens sind, soweit die Unterstützung für Unternehmen und Selbstständige aufgrund der ersten Förderrichtlinie des Landes gewährt wurde. Nach der erneuten juristischen Niederlage sollte die Landesregierung nun eine politische Lösung angehen, fordert Jürgen Schmidt.
Schild mit der Aufschrift "Friseur" in schwarzer Schrift.

Friseure waren neben der Gastronomie eine der Branchen, die besonders stark vom Lockdown während der Corona-Pandemie betroffen waren.

Imago/Frank Hoermann/SVEN SIMON)

Natürlich kann die L-Bank in Sachen Corona-Soforthilfen versuchen, ob sich das Bundesverwaltungsgericht der Frage annimmt, ob die Rückzahlungsforderungen für Zuschüsse rechtens waren oder nicht. Doch was sollte der Gang nach Leipzig bringen?

Zumindest in den Fällen, in denen die Corona-Soforthilfe auf Basis der Landesvorschrift vom März 2020 gewährt wurde, waren die Urteile so klar, dass es kaum vorstellbar ist, dass das oberste Verwaltungsgericht nun anders entscheidet als alle anderen. Wenn es überhaupt bereit wäre, sich der Sache anzunehmen.

Ungerechtigkeit bleibt zum Teil bestehen

Man sollte den Rechtsstreit seitens der L-Bank und der Landesregierung nun als erledigt betrachten und endlich eine politische Lösung angehen. Ein Verzicht auf die Rückforderungen in den Fällen, in denen Betroffene auf Basis der März-Regelung geklagt oder Widerspruch eingelegt haben, ist die einzige Lösung, um das Thema abzuschließen.

Auch dann bleibt eine Ungerechtigkeit. Wer nicht gegen die Rückzahlungsbescheide vorgegangen ist, weil er oder sie dem keine Erfolgsaussichten beigemessen hat, oder sich das nicht leisten konnte, geht leer aus.

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