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Landgericht Stuttgart 

Ein Sonderparteitag der AfD beschäftigt die Justiz

Buhrufe und eine Räumung des Saals wegen Überfüllung – der Parteitag der AfD im vergangenen Jahr lief nicht gerade geordnet ab. Nun landet er vor Gericht.

Der Sonderparteitag der AfD im Februar 2024 in Rottweil wurde unterbrochen.

dpa/Christoph Schmidt)

Stuttgart. Ein aus dem Ruder gelaufener Parteitag der AfD am 24. Februar 2024 in Rottweil hat ein juristisches Nachspiel. Am 5. Mai befasst sich eine Zivilkammer des Stuttgarter Landgerichts mit der Klage eines Parteimitglieds. Die Klägerin, Fürstin Doris von Sayn-Wittgenstein, die in der Partei als hochumstritten gilt – gegen sie lief bereits ein Ausschlussverfahren –, will erreichen, dass die Wahlen des Landesvorstands für unwirksam erklärt werden. „Die Klägerin stützt dies darauf, dass der Parteitag nicht ordnungsgemäß durchgeführt worden sei“, so das Gericht.

Zivilkammer will den Sach- und Streitstand erörtern

Der Co-Vorsitzende der AfD, Markus Frohnmaier, wies die Vorwürfe gegenüber der Stuttgarter Zeitung zurück. Er blicke dem Rechtsstreit gelassen entgegen. Schon das Landesschiedsgericht der Partei habe die Klage zurückgewiesen.

Bei dem Parteitag war es zu chaotischen Szenen gekommen. Zeitweise war fraglich, ob die Veranstaltung wegen Überfüllung abgebrochen werden muss. In der Stadthalle kam es zu tumultartigen Szenen, Buhrufen, sogar zu einer Art Hammelsprung: Alle mussten zunächst noch mal aus der Halle raus, um die, die nicht stimmberechtigt sind, auszusortieren. Die Kammer will bei dem Termin den Sach- und Streitstand erörtern.

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