Formfehler statt Grundsatzurteil: Kurioses Ende im Kiesewetter-Prozess

Der CDU-Politiker Roderich Kiesewetter ließ sich vor der 2. Zivilkammer von seinem Anwalt per Videoschalte vertreten.
IMAGO/Uwe Koch)Ellwangen . Der Vorwurf: „Karriere im 3. Reich“. Der Vorsitzende Richter Liefke hatte den Saal der 2. Zivilkammer bereitet. Weder der CDU-Politiker Roderich Kiesewetter noch der klagende X-Nutzer waren persönlich erschienen, sie ließen sich von ihren Anwälten per Videoschalte vertreten. Doch die Besucherplätze waren mit Presse und Interessierten gut besetzt. Im Kern ging es um einen Post aus dem September 2023. Als Reaktion auf Kiesewetters Forderung nach Taurus-Lieferungen an die Ukraine hatte der Nutzer geschrieben: „Du hättest bestimmt im 3. Reich Karriere gemacht.“
Der Schlagabtausch: Kriegstreiber oder Demokrat?
Zunächst lieferten sich die Anwälte den erwarteten inhaltlichen Schlagabtausch. Anwalt Markus Haintz argumentierte für den Nutzer: Kiesewetter trete als „Militarist“ auf, der einen „Krieg gegen Russland“ befürworte. Wer als Politiker so vehement militärische Härte fordere, müsse sich im Rahmen der Machtkritik auch gefallen lassen, dass man ihm eine Mentalität zuschreibe, die im Dritten Reich karrierefördernd gewesen wäre. Es sei kein Vorwurf von Nazi-Verbrechen, sondern eine Bewertung seines autoritären Auftretens.
Kiesewetters Anwalt Alexander Brockmeier wies dies scharf zurück. Sein Mandant wolle keinen Krieg gegen Russland, sondern die Verteidigung der Ukraine. Der Kläger bewege sich in „Echokammern“, in denen Fakten verdreht würden. Der Vergleich mit dem NS-Unrechtsregime sei ehrverletzend und durch keine Sachdebatte zu rechtfertigen.
Die Pointe: Prozessplatzer mit Ansage
Doch dann nahm das Verfahren eine bizarre Wendung. Richter Christian Liefke monierte zunächst, dass der Antrag des Klägers zu unbestimmt sei – es war unklar, worauf genau sich die Klage bezog (nur der Satz oder der ganze Tweet?).
Am Ende der Verhandlung verweigerte Anwalt Haintz überraschend, den entscheidenden Antrag zu stellen.
Was das bedeutet: Da der Kläger keinen Antrag stellte, wird das Gericht voraussichtlich ein sogenanntes Versäumnisurteil gegen ihn erlassen. Die Klage wird also abgewiesen – aber nicht, weil der Nazi-Vergleich verboten wäre, sondern schlicht, weil der Kläger formal „säumig“ blieb.
Der Hintergrund: Ein Spiel auf Zeit
Beobachter werten dies als reine Verzögerungstaktik. Gegen ein Versäumnisurteil kann der Nutzer nämlich Einspruch einlegen, woraufhin der Prozess im Sommer komplett neu aufgerollt werden muss. Es drängt sich der Eindruck auf, dass es hier weniger um die Sache geht, sondern darum, den politischen Gegner (und dessen Anwälte) in ein zähes, kostspieliges öffentliches Verfahren zu verstricken – ein Phänomen, das zwischen bestimmten politisch aktiven Kanzleien mittlerweile fast institutionalisiert scheint.
Eine Entscheidung in der Sache blieb das Gericht damit schuldig. Offiziell verkündet wird das Versäumnisurteil voraussichtlich am kommenden Freitag, den 16. Januar.