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Fünf Fakten über das Bundesverfassungsgericht

Insgesamt sind rund 270 Personen beim Bundesverfassungsgericht angestellt.
IMAGO/Udo Herrmann)Karlsruhe. Seit 75 Jahren wacht das Bundesverfassungsgericht über die Einhaltung des Grundgesetzes. Bürgerinnen und Bürger können sich „nach Karlsruhe “ wenden, wenn sie ihre Rechte aus der Verfassung verletzt sehen. Außerdem entscheidet das Gericht im Streit zwischen politischen Akteuren – zum Beispiel, wenn sich Fraktionen oder einzelne Abgeordnete mit der Bundesregierung uneinig sind. Fünf Dinge, die Sie vielleicht noch nicht über das höchste deutsche Gericht wussten:
1. Das Gericht untersteht keinem Ministerium
Das Bundesverfassungsgericht ist nicht nur das höchste Gericht Deutschlands, sondern auch eines der fünf Verfassungsorgane der Bundesrepublik. Als solches untersteht es anders als die Fachgerichte keinem Ministerium. Grundsätzliche organisatorische Entscheidungen treffen die 16 Richterinnen und Richter, die sich auf zwei Senate aufteilen, selbst. Die Verwaltung leitet Gerichtspräsident Stephan Harbarth. Insgesamt sind rund 270 Personen beim Bundesverfassungsgericht angestellt.
2. Die roten Roben werden weitergereicht
Wenn am Bundesverfassungsgericht ein Urteil verkündet wird, dann von Richterinnen und Richtern in scharlachroten Roben, mit Baretts auf dem Kopf und weißem Jabot um den Hals. Die Amtstracht ist ein Markenzeichen des Gerichts. Sie gehört den Verfassungsrichtern nicht selbst, sondern wird von Richter zu Richter weitergegeben. Eine Schneiderin aus Karlsruhe bessert die Satin-Gewänder bei Bedarf aus und passt sie bei Personalwechseln im Senat dem neuen Träger oder der neuen Trägerin an.
3. Örtliche Trennung von Justiz und Politik
Das Gesetz über den Sitz des Bundesverfassungsgerichts bestimmte 1951, dass dieser „vorerst in Karlsruhe“ ist. Das hatte vor allem praktische Gründe: Der Bundesgerichtshof saß damals schon rund ein Jahr dort. Man dachte, die Gerichte könnten sich etwa eine Verwaltung oder eine Bibliothek teilen. Außerdem muss ein Drittel der Richter am Bundesverfassungsgericht Bundesrichter sein – da war die räumliche Nähe zum größten Bundesgericht von Vorteil. Dass die obersten Gerichte nicht in der Hauptstadt sitzen, hat eine lange Tradition. Die Justiz soll so räumlich vom Zentrum der politischen Macht getrennt werden.
4. In der ersten Entscheidung ging es um Baden-Württemberg
Die allererste Entscheidung fällte das Bundesverfassungsgericht am 9. September 1951. Im Eilverfahren ordnet der Zweite Senat an, dass die für den 16. September angesetzte Volksabstimmung über die Gründung eines Südweststaates Baden-Württemberg später stattfinden muss. Die Richter brauchten mehr Zeit, um vorher die Rechtslage zu prüfen. Am Ende gab das Gericht aber grünes Licht: Die Abstimmung wurde im Dezember 1951 nachgeholt – mit dem Ergebnis, dass Baden-Württemberg entstand.
5. Nur rund 1,5 Prozent der Verfassungsklagen haben Erfolg
Die allermeisten Verfahren, die am Bundesverfassungsgericht eingehen, sind sogenannte Verfassungsbeschwerden – im Jahr 2025 machten sie mit 4.722 rund 96 Prozent der Verfahren aus. Mit einer Verfassungsbeschwerde können sich vor allem Bürgerinnen und Bürger ans Gericht wenden, wenn sie ihre Grundrechte verletzt sehen. Die Beschwerden sind aber sehr selten erfolgreich: Die durchschnittliche Erfolgsquote der letzten zehn Jahre liegt bei 1,48 Prozent. In der Regel stellt das Gericht also keinen Verstoß gegen die Verfassung fest. (dpa)