Kommentar

Geschäft mit Hass am Fließband

Der geplatzte Prozess um eine Beleidigungsklage gegen den CDU-Politiker Roderich Kiesewetter in Ellwangen offenbart, wie sehr sich die Verfolgung von Hass im Netz durch automatisierte Verfahren verändert hat – ein Kommentar.
Drei Männer in Roben stehen in einem Raum mit zwei Bildschirmen und einem Wappen an der Wand.

Die Richterbank um den Vorsitzenden Christian Liefke (Mitte) im Landgericht Ellwangen ist besetzt, doch die Stühle der Parteien bleiben leer. Der Streit zwischen Roderich Kiesewetter und dem X-Nutzer wurde rein digital über Bildschirme ausgetragen – symptomatisch für die zunehmende Entpersonalisierung dieser Massenverfahren.

dpa/Stefan Puchner)

Der Prozess in Ellwangen endete zumindest vorläufig als Farce ohne Urteil. Der Anwalt des Politikers Roderich Kiesewetter, Alexander Brockmeier, ist Mitgründer des Start-ups „So Done“. Sein Ziel: Den Kampf gegen Hass im Netz aus der analogen Überforderung in die industrielle Skalierbarkeit zu überführen.

Man muss die Ausgangslage ernst nehmen: Wenn Politiker Nachrichten erhalten, in denen gefordert wird, sie „aufzuhängen“ oder als „Ungeziefer“ zu vernichten, hat der Staat versagt, der sie nicht schützt. Dass Betroffene sich wehren und Kanzleien KI nutzen, um Hunderte und mehr Anzeigen im Monat zu generieren, ist zunächst Notwehr gegen die Verrohung. Es stellt eine „Waffengleichheit“ gegen den digitalen Mob her.

Doch die Industrialisierung der Gegenwehr hat einen toxischen Effekt. Wenn der Kampf um die Menschenwürde zum Geschäftsmodell wird, ändert sich die Motivation. Der ökonomische Anreiz verlangt nach Masse und Trefferquote.

Die Gefahr ist real, dass die „Schmerzgrenze“ sinkt: Die KI fischt nicht mehr nur eindeutige Morddrohungen aus dem Netz, sondern auch geschmacklose, aber zulässige Polemik wie möglicherweise den „Nazi-Vergleich“ von Ellwangen. Alles wird abgemahnt, was Geld bringen könnte. Staatsanwaltschaften und LKAs, die bereits am Limit arbeiten, werden so zu kostenlosen Zulieferern für zivilrechtliche Einnahmequellen degradiert.

Wenn das Persönlichkeitsrecht zur Ware wird, droht das Meinungsklima abzukühlen. Der Bürger schweigt aus Angst vor der Kostenfalle, während echte Extremisten sich gekonnt anonymisieren. Wir dürfen den Hass nicht tolerieren – aber wir dürfen die Rechtsdurchsetzung auch nicht privatisieren.

Tobias Dambacher
Staatsanzeiger)

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