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Haben russische Agenten Sabotage vorbereitet?

Als er in einen Saal des Oberlandesgerichts geführt wird, hält sich einer der drei Angeklagten einen Ordner vors Gesicht.
dpa)Stuttgart. Explodierende Pakete und geplante Sabotage: Drei Männer stehen vor dem Oberlandesgericht, weil sie als mutmaßliche Agenten Sabotageakte vorbereitet und sich zu Brandanschlägen im Auftrag eines russischen Geheimdienstes verabredet haben sollen. Die Beschuldigten – 22, 25 und 30 Jahre alt – besitzen die ukrainische Staatsangehörigkeit. Sie wurden im Mai 2025 in Köln, Konstanz sowie im Schweizer Kanton Thurgau festgenommen.
Beim Prozessauftakt erscheinen alle drei Angeklagten im Gerichtsgebäude in Stuttgart-Stammheim. Sie betreten den Saal und halten Heftordner vor ihre Gesichter, um sich vor Fotografen zu schützen. Der mediale Andrang ist groß. Sie nehmen auf der Anklagebank Platz. Da alle drei der russischen Sprache mächtig sind, tragen sie während des gesamten Prozesses Kopfhörer. Eine Dolmetscherin übersetzt für sie. Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten vor, über einen ukrainischen Postdienstleister zwei Pakete mit Autoersatzteilen in Richtung Ukraine verschickt zu haben – ausgestattet mit GPS-Trackern.
Sicherheitsgefühl sollte geschwächt werden
Diese Sendungen sollten laut Anklage dazu dienen, Transportwege und logistische Abläufe des Paketdienstes auszuspionieren. In einem nächsten Schritt, so der Vorwurf, hätten die Männer Pakete mit Brandsätzen auf den Weg bringen sollen. Diese hätten sich dann „in Deutschland oder sonst auf dem Weg in nicht von Russland besetzte Teile der Ukraine“ entzünden sollen. Die Anwälte des 22- und des 30-Jährigen schweigen. Der Verteidiger des 25-Jährigen weist am ersten Prozesstag alle Vorwürfe in einer Erklärung zurück. Die angeführten Beweise – ein Chatverlauf sowie ein Behördenzeugnis – überschritten die Grenzen des Indizienbeweises. Aus dem Chatverlauf gehe nicht hervor, dass sein Mandant von den Sabotageplänen gewusst hatte. Er sei davon ausgegangen, ein gewöhnliches Paket zu versenden: „Die Staatsanwaltschaft konstruiert einen Sachverhalt“, so sein Verteidiger. Einen Beweis für die Tat gäbe es nicht, es werde eine „alltagsnahe Gefälligkeit“ umgedeutet.
Vier Minuten Zeit für einen Terrorplan
Im Chatverlauf selbst gebe es nur die Verabredung, ein Paket zur Post zu bringen. In vorausgehenden Telefonaten, insgesamt mit einer Dauer von vier Minuten, könnte ebenfalls keine Einweihung in einen ganzen Terrorplan stattgefunden haben. Bis Mitte September sind vorerst 31 weitere Verhandlungstage angesetzt.