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Haferriegel-Hersteller: Kämpfen weiter gegen Ritter Sport

Matteo (links) und Melanie Wacker, die Betreiber der Firma Wacker, halten vor dem Oberlandesgericht Riegel der Firma Wacker und eine Ritter Sport Schokolade in den Händen.
dpa/Bernd Weißbrod)Stuttgart. Der Haferriegel-Hersteller Wacker GmbH aus Mannheim will im Markenrechtsstreit mit Ritter Sport nicht aufgeben: Die Geschäftsführer Melanie und Matteo Wacker kündigten nach dem Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart gegen die Mannheimer Firma den Gang vor den Bundesgerichtshof an. „Hier geht es nicht mal um Kämpfen, sondern hier geht es einfach um Gerechtigkeit“, sagte Melanie Wacker.
Das Oberlandesgericht hatte zuvor der Klage der Alfred Ritter GmbH als Hersteller von Ritter-Sport-Schokolade auf Unterlassung und Schadenersatz wegen des quadratischen Haferriegels „Monnemer Quadrat Bio“ der Firma Wacker stattgegeben.
Der Ritter-Sport-Hersteller hat die Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart im Markenrechtsstreit gegen den Haferriegel-Hersteller Wacker GmbH aus Mannheim begrüßt. „Der Markenschutz ist für ein Unternehmen von zentraler Bedeutung, weil das als Marke geschützte individuelle Erscheinungsbild für Wiedererkennbarkeit im Supermarktregal sorgt“, teilte die Alfred Ritter GmbH als Hersteller von Ritter Sport mit. Deshalb stelle es einen der bedeutendsten Vermögenswerte dar.
Gericht sieht Verwechslungsgefahr bei Produkten
Die Verpackungen seien „überdurchschnittlich“ ähnlich, die Waren seien zumindest „durchschnittlich“ ähnlich, sagte der Vorsitzende Richter Christoph Stefani. Es bestehe Verwechslungsgefahr bei den Produkten, eine Markenverletzung sei gegeben.
Die Revision zum Bundesgerichtshof wurde nicht zugelassen. Allerdings können Wackers nach Gerichtsangaben eine Nichtzulassungsbeschwerde dagegen beim Bundesgerichtshof einreichen. (Az.: 2 U 3/26)
Ritter Sport klagte 2025 gegen die Firma Wacker
Die Alfred Ritter GmbH hatte 2025 den Mannheimer Hersteller des quadratischen Haferriegels „Monnemer Quadrat Bio“ verklagt. Der Schokoladenhersteller sieht durch die quadratische Verpackung des Haferriegels sein Markenrecht verletzt: Für Ritter Sport ist beim Deutschen Patent- und Markenamt eine Art Blanko-Verpackung registriert. Neutral ohne Aufdruck, aber mit den typischen Seitenlaschen und der Längsnaht zum Knicken auf der Rückseite.
Die Schwaben argumentieren zudem, dass es sich bei Schokolade und Müsliriegeln um ähnliche Waren handle, die von der gleichen Zielgruppe zum selben Anlass gegessen würden. Daher befürchte Ritter Sport eine Markenkollision, heißt es.
Landgericht Stuttgart sah keine Markenverletzung
Ritter Sport hatte im Januar vor dem Landgericht Stuttgart verloren und gegen die Entscheidung Berufung eingelegt. Der Vorsitzende Richter sah damals keine Markenverletzung.
Kunden der Wacker GmbH können den quadratischen Haferriegel mit Kokos- oder Haselnussgeschmack mittlerweile nicht mehr im Internet bestellen – um möglichen höheren Schadenersatzforderungen später vorzubeugen. Das Produkt wurde laut Gründer Matteo Wacker vorübergehend durch einen klassischen länglichen Riegel ersetzt – mit dem Namen „Monnemer Klageriegel“. (dpa)