Der Prozess gegen den ehemaligen Inspekteur der Polizei geht zu Ende, und dass hier sein eigentlich bekannter Name schon nicht mehr fällt, ist ein Ausdruck der Richtung, die dieser Prozess genommen hat. Denn auch im zweiten Strafverfahren gegen den einst ranghöchsten Polizisten ist ein Freispruch denkbar . Das Stuttgarter Landgericht hat die Verwertbarkeit eines Telefonmitschnitts als belastendes Beweismittel eingeschränkt. Der Mitschnitt darf nur zugunsten des Angeklagten verwendet werden, n...
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