Themen des Artikels

Um Themen abonnieren und Artikel speichern zu können, benötigen Sie ein Staatsanzeiger-Abonnement.Meine Account-Präferenzen

Aus dem Bundesrat

Länder machen Weg für neues Heizungsgesetz frei

Das Gebäudemodernisierungsgesetz hat den Bundesrat passiert. Damit können Hausbesitzer auch wieder neue Gas- und Ölheizungen einbauen. Sie müssen allerdings bei Mietwohnungen einen Teil der laufenden Kosten tragen. 
Bunsenbrennerflamme neben Skala mit Zahlen 3 bis 5 auf einem Gasherd.

Der Thermostat einer Heizung und eine Gasflamme als Symbolbild.

dpa/Wolfgang Filser)

Berlin. Der Bundesrat hat grünes Licht für das Gebäudemodernisierungsgesetz der Bundesregierung gegeben. Es ist der Nachfolger des Gebäudeenergiegesetzes, das oft auch als Heizungsgesetz bezeichnet wurde. Damit können Hausbesitzer auch weiterhin Öl- und Gasheizungen in ihre Gebäude einbauen. Ab 2029 gilt allerdings ein zehnprozentiger Anteil von Bioheizstoffen, dieser steigert sich bis 2040 auf 60 Prozent. Werden Gas- und Ölheizungen mit fossilen Brennstoffen neu eingebaut, muss der Vermieter künftig allerdings ab 2028 die Netzentgelte und die Kohlendioxidkosten bei Mietwohnungen zur Hälfte übernehmen. Bei mehr als sechs Wohnungen gibt es Ausnahmen.

(Drucksache 409/26, Beschluss)

Nutzen Sie die Vorteile unseres

Premium-Abos. Lesen Sie alle Artikel aus Print und Online für

0 € 4 Wochen / danach 219 € jährlich Nachrichten aus Wirtschaft, Politik und Verwaltung in Baden-Württemberg Jetzt abonnieren

Lesen Sie auch