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Länder machen Weg für neues Heizungsgesetz frei

Der Thermostat einer Heizung und eine Gasflamme als Symbolbild.
dpa/Wolfgang Filser)Berlin. Der Bundesrat hat grünes Licht für das Gebäudemodernisierungsgesetz der Bundesregierung gegeben. Es ist der Nachfolger des Gebäudeenergiegesetzes, das oft auch als Heizungsgesetz bezeichnet wurde. Damit können Hausbesitzer auch weiterhin Öl- und Gasheizungen in ihre Gebäude einbauen. Ab 2029 gilt allerdings ein zehnprozentiger Anteil von Bioheizstoffen, dieser steigert sich bis 2040 auf 60 Prozent. Werden Gas- und Ölheizungen mit fossilen Brennstoffen neu eingebaut, muss der Vermieter künftig allerdings ab 2028 die Netzentgelte und die Kohlendioxidkosten bei Mietwohnungen zur Hälfte übernehmen. Bei mehr als sechs Wohnungen gibt es Ausnahmen.
(Drucksache 409/26, Beschluss)