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Digitale-Medien-Staatsvertrag

Länder wollen KI-Plattformen regulieren

Mit einem neuen Medienstaatsvertrag wollen die Bundesländer unter anderem Informationssysteme regulieren, die auf Künstlicher Intelligenz basieren. Sie planen außerdem, die Struktur der Medienaufsicht neu zu ordnen.
Silhouette eines Kopfes mit bunten Linien und Punkten; abstraktes Design.

CPU Mind series. Abstract arrangement of human face silhouette and technology symbols suitable for projects on computer science, artificial intelligence and communications

IMAGO/Depositphotos)

Stuttgart/Frankfurt a.M.. Mit einer Novelle des Medienstaatsvertrags wollen die Bundesländer unter anderem Informationssysteme regulieren, die auf Künstlicher Intelligenz basieren. In dem Entwurf für den sogenannten Digitale-Medien-Staatsvertrag, der dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt, wird festgestellt: „Anbieter von KI-Informationssystemen sind für die von diesen generierten Inhalte verantwortlich.“ Der Entwurf soll am Mittwoch in der Rundfunkkommission der Länder diskutiert und beschlossen werden. Anschließend soll die öffentliche Anhörung beginnen.

Laut dem vorliegenden Entwurf wollen die Länder für private Radio- und Fernsehmedien die Regelungen für Werbung lockern. So soll Werbung künftig nicht mehr in Blöcken gesendet werden müssen und bundesweite Anbieter sollen regionalisierte Werbung senden können. Auch das Medienkonzentrationsrecht soll neu gefasst werden.

Regeln für Family Influencing

Die Länder wollen außerdem die Struktur der Medienaufsicht verändern und den Landesmedienanstalten die Möglichkeit geben, lokale Medien zu fördern. Auch das sogenannte Familiy Influencing, bei dem Eltern Bilder von ihren Kindern in sozialen Netzwerken veröffentlichen, soll mit dem Staatsvertrag geregelt werden. Dazu heißt es im Entwurf: „Werbung, bei der Kinder oder Jugendliche als Darsteller eingesetzt werden, darf nicht den Interessen von diesen Kindern oder Jugendlichen schaden oder deren Unerfahrenheit ausnutzen.“

Die Auffindbarkeit der Inhalte von Medienangeboten auf Internetplattformen soll mit dem neuen Staatsvertrag verbessert werden. Medienangebote werden darin als „Angebote mit vielfaltsförderndem Mehraufwand“ definiert.

Der neue Staatsvertrag wird von den Ländern als „Digitale-Medien-Staatsvertrag Teil 2“ bezeichnet. Im Juni hatten sich die Ministerpräsidenten auf einen Entwurf für den ersten Teil des Digitale-Medien-Staatsvertrags geeinigt. (epd)

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