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Infrastruktur-Zukunftsgesetz

Land liebäugelt mit Infrastruktur-Turbo

Baden‑Württemberg stellt sich hinter die Pläne des Bundes zur schnelleren Umsetzung großer Infrastrukturvorhaben. Das Land prüft nun, ob das Instrument des „überragenden öffentlichen Interesses“ auch für eigene Projekte genutzt werden kann.

Rund 40 Aus- und Neubauprojekte an Autobahnen und Bundesstraßen in Baden-Württemberg könnten von der Beschleunigung profitieren.

picture alliance /Arnulf Hettrich)

Stuttgart . Baden-Württemberg unterstützt den Kurs der Bundesregierung, ausgewählte Planungs- und Genehmigungsverfahren für Straßen, Schienen, Wasserstraßen und Energieinfrastruktur deutlich zu beschleunigen. Man wolle prüfen, ob das Instrument des „überragenden öffentlichen Interesses“ künftig auch auf Landesprojekte angewendet werden könne, teilte das Verkehrsministerium dem Staatsanzeiger mit. Dieser Ansatz ist der Kern des geplanten Infrastruktur-Zukunftsgesetzes des Bundes, mit dem sich der Bundesrat am 10. Juli befasst.

Im Südwesten könnten viele Bauvorhaben profitieren

Laut Verkehrsministerium würden die Pläne des Bundes wichtige Infrastrukturhaben in Baden-Württemberg in das überragende öffentliche Interesse stellen. Konkrete Projekte nennt das Ministerium nicht. Es gebe aber bereits Kriterien, nach denen Vorhaben automatisch als im überragenden öffentlichen Interesse eingestuft werden.

Dazu gehören im Schienenbereich alle laufenden sowie im vordringlichen Bedarf des Bedarfsplans Schiene enthaltenen Projekte, Vorhaben des Schienenpersonennahverkehrs, die nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) gefördert werden, die Generalsanierung von Schienenwegen sowie Maßnahmen zur Digitalisierung der Schiene.

Hafenprojekte mit Investitionsvolumen von 300 Millionen Euro

Bei den Bundesfernstraßen soll das Gesetz unter anderem rund 40 Aus- und Neubauprojekte an Autobahnen und Bundesstraßen, den Ersatzneubau von Brücken, die Sanierung von Tunneln sowie den Bau und Ausbau von Rastanlagen beschleunigen.

Erfasst werden außerdem Ersatzneubauten an Bundeswasserstraßen, Hochwasser- und Küstenschutzmaßnahmen, Hafenprojekte mit einem Investitionsvolumen von mindestens 300 Millionen Euro sowie der Bau oder Ausbau von Flughäfen.

Im Stuttgarter Verkehrsministerium will man nun prüfen, wie das Instrument des überragenden öffentlichen Interesses auch auf landeseigene Verkehrsinfrastrukturen angewendet werden könnte. Dies könne etwa im Zuge einer Novellierung des baden-württembergischen Straßengesetzes für Landesstraßen erfolgen, so das Ministerium. Generell wolle man „alle rechtlichen Möglichkeiten“ nutzen, um Infrastrukturprojekte schneller umzusetzen.

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