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Änderung des Ladenöffnungsgesetzes

Landesregierung plant neue Regeln für vollautomatisierte Geschäfte

Die Landesregierung will das Ladenöffnungsgesetz ändern. Ein zentraler Punkt dabei sind Sonntagsöffnungszeiten für vollautomatisierte Verkaufsstellen, die ohne Personal aufkommen, mit einer Fläche von maximal 150 Quadratmetern. 
Werbeschild mit "JETZT EINKAUFEN", daneben Person mit Einkaufstüte auf Treppe.

In vollautomatisierten Verkaufsstellen soll man künftig auch sonntags einkaufen können.

dpa/Heiko Rebsch)

Stuttgart. Die Landesregierung will das Ladenöffnungsgesetz ändern. Das Kabinett hat den Gesetzentwurf für die Anhörung freigegeben. Hintergrund sind Anpassungen, um den Betrieb vollautomatisierter Verkaufsstellen zu regeln. Dort soll man künftig auch sonntags einkaufen können. Sie dürfen zwischen 7 und 24 Uhr für maximal acht Stunden öffnen, wobei die Hauptgottesdienstzeiten zu berücksichtigen sind. Die Verkaufsfläche ist auf 150 Quadratmeter begrenzt.

„Gerade in ländlichen Regionen können vollautomatisierte Verkaufsstellen einen echten Mehrwert für die Bevölkerung darstellen. Gleichzeitig haben wir großen Wert darauf gelegt, dass der Sonntagsschutz und die Rechte der Beschäftigten gewahrt bleiben“, sagt Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU).

Mit der Gesetzesänderung will die Landesregierung eine neue Form der Nahversorgung mit vollautomatisierten Verkaufsstellen ermöglichen. Diese Verkaufsstellen gibt es bereits, gerade auch im ländlichen Raum. Zugleich will die Landesregierung so auch den verfassungsrechtlich garantierten Sonntagsschutz wahren. Denn es wird keine generelle Ladenöffnung geben. Die Öffnung gilt nur für vollautomatisierte Läden, die ohne Personal am Sonntag auskommen. Beschäftigte sollen nicht belastet werden. (sta)

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