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Medien

LFK verhängt Geldbuße von 36.000 Euro gegen Stuttgarter Influencerin

Trotz mehrfacher Warnungen hat eine Beauty-Influencerin mehrfach Werbebeiträge nicht als solche gekennzeichnet - nun wird es für sie teuer.
Ein Mann im Anzug hält eine Rede, Text: "die medienanstalten".

LFK-Präsident Wolfgang Kreißig betont, dass Werbung auf Instagram klar erkennbar sein muss. Nach wiederholten Verstößen gegen die Kennzeichnungspflicht verhängte die LFK gegen eine Stuttgarter Influencerin ein Bußgeld von 36.000 Euro.

dpa/Fabian Sommer)

Stuttgart. Wegen wiederholter Verstöße gegen die Werbekennzeichnungspflicht auf Instagram hat die Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK) gegen eine Stuttgarter Influencerin eine Geldbuße von 36.000 Euro verhängt. Zusammen mit der Verfahrensgebühr und den Auslagen müsse die Influencerin 37.803,50 Euro zahlen, teilte die LFK am Dienstag in Stuttgart mit. Der Bußgeldbescheid sei bestandskräftig.

Die LFK setzt mit dem Bußgeldbescheid einen Beschluss der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) um. Mit ihren Beauty-, Make-up- und Lifestyle-Inhalten erreicht die Influencerin rund 750.000 Follower. Von Mai bis Juli 2025 war sie mehrere entgeltliche Kooperationen eingegangen, sie bekam für die Bewerbung der jeweiligen Produkte und Unternehmen erhebliche Geld- und Sachleistungen. Die Beiträge waren aber nicht als Werbung gekennzeichnet, oder die Kennzeichnung war optisch kaum wahrnehmbar.

Die Influencerin war mehrfach gewarnt worden

Die LFK hatte die Influencerin nach eigenen Angaben bereits in den Jahren 2020 und 2022 mehrfach auf die medienrechtlichen Vorgaben und die Anforderungen an eine ausreichend deutliche Werbekennzeichnung hingewiesen. „Werbung darf nicht erst auf den zweiten Blick als solche erkennbar werden“, sagte LFK-Präsident Wolfgang Kreißig. Bei der Bemessung einer Geldbuße werde der wirtschaftliche Vorteil berücksichtigt, der durch die nicht oder unzureichend gekennzeichneten Werbeinhalte erzielt wurde. Die Geldbuße solle sicherstellen, dass sich Verstöße wirtschaftlich nicht lohnen. (epd)

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