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Essay

Novelle des Bundesjagdgesetzes: Der Schutz von Wölfen wird schwieriger

In Baden-Württemberg gehen die Emotionen hoch wegen des Abschusses eines Wolfs. Doch mehr Probleme wird das geänderte Bundesjagdgesetz für den Wolfsschutz schaffen. Ein Essay von Stefanie Schlüter.
Ein Wolf im herbstlichen Wald, läuft durch Laub. Baumstamm links im Vordergrund.

Der Wolf ist grundsätzlich ein streng geschütztes Tier.

dpa/imageBROKER/Raimund Linke)

Wer freut sich nicht, wenn er Wildtiere in freier Natur beobachten kann. Und ein Wolf ist im Südwesten immer noch etwas Besonderes. Gibt es im Land bislang nur vier männliche Tiere. Kein Wunder, dass die Emotionen angesichts des beabsichtigten Abschusses des Wolfs GW2672, der im Bereich der Hornisgrinde und des Nationalparks Schwarzwald lebt, hochgehen.

Doch wie kam es überhaupt zu der gerichtlich bestätigten Abschussgenehmigung für das grundsätzlich streng geschützte Tier? Der Wolf, der normalerweise nachts unterwegs ist und in freier Natur selten von Menschen beobachtet werden kann, hat sich immer häufiger Menschen und Hunden angenähert, zum Teil bis auf fünf Meter. Ab 30 Metern steht so ein Tier unter Beobachtung. Hinzu kam, dass alle Versuche, den Wolf zu vergrämen, sodass er sich nicht mehr den Menschen nähert, zuvor gescheitert sind. Erst danach hat das Umweltministerium nach Naturschutzrecht die Ausnahmegenehmigung für den Abschuss erteilt.

Fehlverhalten von Menschen

Diese gilt bis zum 10. März. Gelingt der Abschuss bis dann nicht, wäre eine neue Genehmigung mit Begründung notwendig. Ein Wolf darf nur abgeschossen werden, wenn er gelernt hat, Schutzzäune zu überwinden und immer wieder Schafe, Ziegen oder Rinder reißt oder – wie in diesem Fall – wenn er sich regelmäßig Menschen nähert und somit eine Gefahr für die Menschen werden könnte. Dazu sind klare Regeln festgelegt.

Fehlverhalten von MenschenKeine Frage, es ist sehr schade, dass dieser Wolf nun abgeschossen werden soll. Doch viel schlimmer ist, dass es ohne Wolfstourismus, Menschen, die so ein Tier anlocken, möglicherweise sogar anfüttern oder gar ihre Hunde mit dem Wolf spielen lassen wollen, möglicherweise nie zu dieser Situation gekommen wäre. Wie so oft, scheint in diesem Fall nicht der Wolf, sondern eigentlich der Mensch das Problem zu sein.

Land investiert viel Geld in Herdenschutz

Die Naturschutzverbände NABU und BUND haben sich nicht gegen den Abschuss gestellt. Beide sind in der Wiederansiedlung von Wölfen engagiert und sicher nicht verdächtigt, Jagd auf diese machen zu wollen. Im Gegenteil: Die Naturschutzverbände sehen Baden-Württemberg beim Umgang mit Wölfen grundsätzlich gut aufgestellt. So investiert das Land so viel Geld wie kaum ein anderes in Herdenschutz, damit ein Zusammenleben von Nutztierhaltung und Wölfen überhaupt gelingen kann.

Weitaus kritischer als diese Ausnahmegenehmigung für den Abschuss eines Wolfs in Baden-Württemberg ist allerdings für den Schutz der Wölfe die Änderung des Bundesjagdgesetzes, das der Bundestag an diesem Donnerstag (nach Redaktionsschluss) verabschieden will. Die Gesetzesänderung wird nur möglich, weil die EU den strengen Schutz des Wolfs gelockert hat.

Novelle des Bundesjagdgesetzes

In dem Gesetz wird geplant, den Wolf ins Jagdrecht aufzunehmen – und zwar mit drei Punkten. Zunächst sollen Wölfe mit problematischem Verhalten, also wenn sie sich Menschen nähern oder den Herdenschutz überwinden, abgeschossen werden dürfen. Das entspricht der Regelung, die es bereits über das Naturschutzgesetz gibt.

Doch die Gesetzesnovelle geht deutlich darüber hinaus. Ist der Wolf in einem Gebiet mit günstigem Erhaltungszustand, wo es also entsprechend viele Tiere und Rudel gibt, soll nach den Plänen auch eine Jagdzeit von 1. Juli bis 31. Oktober eingeführt werden. Das ist eine Zeit, in der Jungwölfe noch von den Alttieren unterschieden werden können, um Rudelstrukturen nicht zu zerstören. Allerdings müssen für die Jagd die Bundesländer Managementpläne aufstellen, in denen festgelegt ist, in welchem Umfang der Wolf in welcher Region gejagt werden darf.

Der dritte Punkt sind definierte Weidegebiete, zum Beispiel an Deichen oder in den Alpen, wo Herdenschutz nicht zumutbar wäre. Auch da sollen Wölfe künftig geschossen werden können. Doch da stellt sich die Frage: Warum ist Herdenschutz dort nicht zumutbar, 500 Meter weiter aber doch? Wer zieht die Grenzen? Hinzu kommt: Tiere ohne Herdenschutz sind leichte Beute für Wölfe. Und meist stellt man erst fest, dass ein Wolf da ist, wenn Schafe gerissen wurden. Ob diese Lösung praxistauglich ist, darf bezweifelt werden.

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