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Probe aufs Exempel bei der Regelungsbefreiung

Ein neues Gesetz soll mit den Bürokratieabbau ernst machen.
IMAGO/Sascha Steinach)Kaum gilt das kommunale Regelungsbefreiungsgesetz, schon stellt der Städtetag die Probe aufs Exempel. Für seine 205 Mitglieder will er bürokratische Nachweispflichten aussetzen, mit denen die Kommunen beweisen müssen, dass sie mit dem Fördergeld aus der Landeskasse ordentlich umgegangen sind.
Damit lotet der Verband den juristischen Gehalt gleich zu Beginn aus: Ist so ein Großversuch statthaft oder stellt sich die Ministerialbürokratie doch eher die kleine Versuchsanordnung in einer einzelnen Gemeinde vor, abgegrenzt und überschaubar?
Wer macht hier eigentlich die Regeln?
Außerdem zeigt dieser Antrag, wie schnell der Landtag seine Regelungskompetenz verlieren kann. Wenn über das Verbandsantragsrecht plötzlich Regeln für weite Bereiche der Verwaltung ungültig werden, die Ausnahme also zur Regel wird, stellt sich schon die Frage, wer in diesem Land eigentlich die Gesetze macht – legitimiert dazu sind die Verbände nämlich nicht. Das ist die eigentliche Qualität des Städtetag-Vorschlags: Er wird für Klarheit sorgen bei vielen Fragen, die das Regelungsbefreiungsgesetz aufwirft.